
Die interministerielle Abstimmung hat bereits begonnen. Für Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe wurde die Belastungsgrenze 2023 auf 320 Euro pro Jahr gesenkt.
Atelier Krammer
Die interministerielle Abstimmung hat bereits begonnen. Für Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe wurde die Belastungsgrenze 2023 auf 320 Euro pro Jahr gesenkt.
Die Staatsregierung wird das System der Schülerbeförderung in dieser Legislaturperiode insgesamt auf den Prüfstand stellen.
Die Staatsregierung wird das System der Schülerbeförderung in dieser Legislaturperiode insgesamt auf den Prüfstand stellen.
Da aus der Anfrage keine konkreten Angaben hervorgehen, kann keine inhaltliche Prüfung vorgenommen werden. Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde.
Die für die Anpassung der Einkommensgrenzen des ersten Förderungswegs erforderliche Gesetzesänderung des BayWoBindG ist bereits in Vorbereitung.
Bayern steht für einen konsequenten Vollzug der geltenden Gesetze und leistet gleichzeitig einen großen Beitrag, Menschen Obhut zu gewähren, die berechtigt Schutz vor Krieg, Vertreibung und politischer Verfolgung suchen