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Christian Bernreiter
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Frage von Laurentius Sebastian K. •

Warum hält das Land Bayern an diesen restriktiven Abschiebemaßnahmen fest die in der Hauptsache integrationswillige und bereits in festen Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnissen befindliche Migra

Befindliche Migranten trifft während wirklich kriminelle Individuen, auch aus der rechten Szene ungehindert agieren dürfen. Die CSU hat sich in erschreckender Weise mit der AfD adaptiert und ich erkenne keinen Unterschied.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

beim Vollzug von Rückführungen ist für die Bayerische Staatsregierung die Balance zwischen Humanität und Ordnung von zentraler Bedeutung. Bayern steht dabei für einen konsequenten Vollzug der geltenden Gesetze und leistet gleichzeitig einen großen Beitrag, Menschen Obhut zu gewähren, die berechtigt Schutz vor Krieg, Vertreibung und politischer Verfolgung suchen.

Ausländer, die nach gründlicher Prüfung ihrer Anträge durch die zuständigen Behörden und Gerichte keinen Anspruch haben, in Deutschland zu bleiben, müssen unser Land wieder verlassen. An diese rechtsstaatlich zustande gekommenen Entscheidungen sind die bayerischen Ausländerbehörden gebunden und letztlich verpflichtet, in den abschließend entschiedenen Fällen Rückführungen durchzuführen, wenn Ausreisepflichtige nicht freiwillig ausreisen.

Die bayerischen Ausländerbehörden lassen hierbei aber den Einzelfall nicht aus dem Blick: Die Ausländerbehörden haben in Bayern ein besonderes Augenmerk auf Menschen, deren Identität zweifelsfrei geklärt ist, die bereits gut integriert sind und keine Straftaten in unserem Land begangen haben. Gerade vor jeder Abschiebung wird jeder Fall nach Maßgabe des geltenden Ausländerrechts nochmals anhand aller der zuständigen Ausländerbehörde bekannten Informationen einzeln und akribisch auf den Prüfstand gestellt.

Zu Ihrem Vorwurf, dass kriminelle Individuen, auch aus der rechten Szene, in Bayern ungehindert agieren dürfen, möchte ich klar Stellung beziehen:

Die Bayerische Polizei geht unter Ausschöpfung der rechtlich und tatsächlich möglichen präventiven und repressiven Maßnahmen konsequent gegen alle Straftäter vor. Hierzu zählt selbstverständlich auch die Bekämpfung von rechtsmotivierten Straftaten und die Verfolgung von rechtsmotivierten Straftätern. Weder der Aufenthaltsstatus einer Person noch deren ideologische Beweggründe beeinflussen die polizeiliche Sachbearbeitung in ihrer Konsequenz. Die Strafgesetze gelten für jedermann. Es ist folglich nicht richtig, hier von einem „ungehinderten Agieren der rechten Szene“ zu sprechen.  

Die Bekämpfung von Rechtsextremismus hat für die Bayerische Staatsregierung höchste Priorität. Dabei sind neben den klassischen repressiven Instrumenten der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung die allgemeine Demokratieerziehung und Wertebildung sowie die phänomenbezogene Information und Prävention von zentraler Bedeutung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Christian Bernreiter

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