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Christian Bernreiter
CSU
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Frage von Verena K. •

Warum wird das 365 Euro Ticket nicht gleichermassen für alle Schülerinnen und Schüler kostenfrei zur Verfügung gestellt, unabhängig von der Strecke des Schulwegs?

So ist es bisher abhängig von der Länge des Schulwegs, und ob es die nächstgelegene Schule ist. Es wäre doch viel fairer, alle schulpflichtigen Kinder und Jugendliche kostenfrei am öffentlichen Nahverkehr teilhaben zu lassen. Die Tickets werden ja auch viel in der Freizeit genutzt und die Kinder lernen im ÖPNV ihre Umgebung und Unabhängigkeit kennen. Egal welches Einkommen die Eltern haben und eventuell auch mit weniger Verwaltungsaufwand.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau K.

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sinn und Zweck der Vorschriften über die Schülerbeförderung ist es, jeder Schülerin und jedem Schüler Bayerns eine grundlegende schulische Ausbildung zu ermöglichen, ohne dass dies an einem fehlenden Schülerbeförderungsnetz oder den Kosten der Schülerbeförderung scheitert. Es ist hingegen nicht Zweck dieser Vorschriften, Schülerinnen und Schülern ein Ticket zur Verfügung zu stellen, mit dem sie in ihrer Freizeit den ÖPNV nutzen können. Letzteres ergibt sich allerdings als (positiver) Nebeneffekt für viele Schülerinnen und Schüler. Grundsätzlich sind aber Freizeitfahrten genauso wie Schulausflüge etc. von Schülerinnen und Schülern selbst bzw. durch die Erziehungsberechtigten zu finanzieren. 

Fragen allgemein zur Beförderung von Schülern sowie zur Schulwegkostenfreiheit kann Ihnen nur das für die Schülerbeförderung zuständige Staatsministerium für Unterricht und Kultus beantworten (webkontakt@stmuk.bayern.de).

Wir danken Ihnen für Ihr Engagement und wünschen Ihnen und Ihren Kindern alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen.

Ihr

Christian Bernreiter

 

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