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Christian Bernreiter
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Frage von Marc P. •

Wie kann eine derartige Ungleichberechtigung der Schüler/Familien in Deutschland stattfinden?

Schönen guten Tag, sie haben sich schon einmal zum Deutschlandticket für Schüler geäußert. Nun ist bekannt, dass Hamburg allen Schülern ein kostenloses HVV Deutschlandticket ab dem 1.September ermöglicht. Wie kann eine derartige Ungleichberechtigung der Schüler/Familien in Deutschland stattfinden? Gerade Bayern, als Hauptzahler beim Länderfinanzausgleich, sollte es möglich sein diese Unterstützung seinen Schülern auch zukommen zu lassen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.

vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Für Schülertickets ist der Freistaat in der letzten Legislaturperiode tätig geworden: Seitdem gilt ein vergünstigtes Ticket für Schülerinnen und Schüler in den großen bayerischen Verkehrsverbünden in München, Nürnberg, Regensburg, Augsburg, Ingolstadt sowie der Region Mainfranken mit dem 365-Euro-Ticket. Es handelt sich dabei um ein verbundweit gültiges Ticket. Der Freistaat übernimmt zwei Drittel der entstehenden Mindereinnahmen und damit einen maßgeblichen Teil der finanziellen Lasten. 

Zudem gibt es mit dem Deutschlandticket für derzeit 49 Euro je Monat ein weiteres günstiges Angebot im ÖPNV. Durch seine pauschale bundesweite Gültigkeit über Verbundgrenzen hinweg baut es Zugangshürden ab und vermeidet, dass sich Fahrgäste lange in örtliche Tarifstrukturen und Preissysteme einarbeiten müssen, bevor diese eine Fahrt im ÖPNV antreten können. Das Deutschlandticket wird in den Gremien auf Bund-Länder-Ebene kontinuierlich evaluiert, weiterentwickelt und optimiert. Änderungen der Tarifbestimmungen wurden teilweise auf Bund-Länder-Ebene bereits erkannt und untersucht, jedoch aufgrund weiterhin offener Fragen zur Finanzierung des Deutschlandtickets zunächst zurückgestellt. Dazu gehört auch der Umgang mit den Schülertickets in den verschiedenen Bundesländern. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist nun ihren eigenen Weg gegangen.

Die Planung, Organisation und Durchführung des ÖPNV ist eine Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte in eigener Zuständigkeit. Die Einführung besonderer Tickets oder kostenloser Fahrten liegt zunächst in der Entscheidung dieser Aufgabenträger oder der Sozialbehörden vor Ort. 

Ich danke Ihnen sehr für Ihr Engagement für den öffentlichen Personennahverkehr und wünsche Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr

Christian Bernreiter

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