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Christian Bernreiter
CSU
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Frage von Sabine H. •

Warum zahlen Schüler die in Bayern (Kreis Neu- Ulm ) aber in Nachbarland Baden-Württemberg auf die Schule gehen den vollen Betrag für das Deutschlandticket

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Deutschlandticket bietet ein günstiges Angebot im ÖPNV. Durch seine pauschale bundesweite Gültigkeit über Verbundgrenzen hinweg baut es Zugangshürden ab und vermeidet, dass sich Fahrgäste lange in örtliche Tarifstrukturen und Preissysteme einarbeiten müssen, bevor diese eine Fahrt im ÖPNV antreten können. Der Freistaat hat die Einführung des Deutschlandtickets zeitnah genutzt, um die öffentlichen Nahverkehrsangebote gerade für junge Menschen attraktiver zu machen, für die noch kein passendes Angebot vorhanden war. So wurde im Jahr 2023 das von Ihnen erwähnte ermäßigte Deutschlandticket für Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und für Studierende eingeführt. Das bayerische Ermäßigungsticket ist ein durch den Freistaat um 20 Euro reduziertes Deutschlandticket. Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen sind nicht zum Erwerb des Bayerischen Ermäßigungstickets berechtigt – unabhängig davon, ob sie in Bayern wohnen und möglicherweise in einem anderen Bundesland zur Schule gehen. 

Für die Personengruppe der Schülerinnen und Schüler greift zum einen das System der Kostenfreiheit des Schulwegs, zum anderen steht ihnen mit dem 365-Euro-Ticket in vielen Gebieten in Bayern bereits ein günstiges Ticket zur Verfügung (unabhängig von der Schulwegkostenfreiheit). Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende haben hingegen im Schnitt weitere Entfernungen zurückzulegen als Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen und jenen steht gerade nicht das System der Kostenfreiheit des Schulwegs zur Verfügung. In Ihrem Fall könnte Ihr Kind berechtigt sein, das Jugendticket des Landes Baden-Württemberg zu beziehen. Wir empfehlen Ihnen, mit dem lokalen Verkehrsverbund oder dem lokalen Verkehrsunternehmen diesbezüglich in Kontakt zu treten. Weitere Informationen zum Jugendticket finden Sie unter: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/oepnv/verkehrsverbuende-tarife/alles-zum-d-ticket-jugendbw

Weitergehende Fragen zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern in Bayern kann Ihnen das für die Schülerbeförderung zuständige Staatsministerium für Unterricht und Kultus beantworten (webkontakt@stmuk.bayern.de). 

Vielen Dank für Ihr Engagement für den öffentlichen Personennahverkehr sowie Ihr Interesse in Bezug auf das Bayerische Ermäßigungsticket.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Christian Bernreiter

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