
(...) Versicherungsfremde Leistungen sind Leistungen der Krankenversicherung, die nicht zu deren eigentlichem Auftrag gehören und von gesamtgesellschaftlichem Interesse sind. Deshalb sollen nach Willen des Gesetzgebers diese Leistungen nicht allein von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. (...)