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Carola Reimann
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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Carola Reimann von Wolfgang S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

das Bundeskabinett hat Eckpunkte für den Haushalt 2014 beschlossen und damit den Zuschuss an den Gesundheitsfong gekürzt. Dieser Zuschuss von mehreren Milliarden Euro an die gestzlichen Krankenversicherer für versicherungsfremde Leistungen verwandt, um diese nicht nur den Beitragszahlern aufzubürden, sondern allen Steuerzahlern. Zu den versicherungsfremden Leistungen gehören z.B. die beitragsfreie Mitversierung von Kindern und Ehepartnern, soweit diese nicht selbst einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen.

Zu dem Kreis der privat Versicherten gehören auch Beamte des mittleren und einfachen Dienstes. Dieser Personenkreis muss in der privaten Krankenversicherung eigenen Beiträge für Kinder und Ehepartner bezahlen, ohne einen entsprechenden Zuschuss aus Steuermitteln hierzu zu erhalten. Aus deren gezahlten Einkommens- und Verbrauchssteuern werden z.B. auch die staatlichen Zuschüsse für die versicherungsfremden Leistungen der gestzlichen Krankenversichrungen gezahlt. Also doppelt bestraft!

Wie ist diese Ungleichbehandlung mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Surkau

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Surkau,

vielen Dank für Ihre Zuschrift über abgeordnetenwatch.de.

Versicherungsfremde Leistungen sind Leistungen der Krankenversicherung, die nicht zu deren eigentlichem Auftrag gehören und von gesamtgesellschaftlichem Interesse sind. Deshalb sollen nach Willen des Gesetzgebers diese Leistungen nicht allein von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden.

Nach Informationen des GKV-Spitzenverbandes belaufen sich die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen auf über 30 Milliarden Euro jährlich. Im Bundeshaushalt 2013 ist aber lediglich ein Steuerzuschuss von 11,5 Milliarden Euro ausgewiesen. Derzeit werden also nicht einmal die Hälfte der Ausgaben durch Steuerzuschüsse ausgeglichen.

Der von Ihnen geschildete Sachverhalt ist auf die Zweiteilung unseres Versicherungssystems zurückzuführen. Deshalb wollen wir mit der Einführung des Bürgerversicherung einen einheitlichen und solidarischen Wettbewerbsrahmen schaffen. Für alle Neu- und bislang gesetzlich Versicherten wird die Bürgerversicherung verbindlich eingeführt. Menschen, die bisher privat versichert sind, können für ein Jahr befristet wählen, ob sie wechseln wollen. In der Bürgerversicherung gelten dann auch üblichen Bedingungen der Familienmitversicherung. Somit erhalten Beamte erstmals die Möglichkeit, ihre Kinder kostenfrei mitzuversichern, ebenso wie ihre nichterwerbstätigen Ehepartner.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB