Frage an Carola Reimann von Gerhard E. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,
ich wende mich auf diesem Weg an Sie, weil ich aus dem Volkshandbuch entnehme, dass Sie im Ausschuss für Gesundheit sind. Grund meiner Frage sind die zunehmenden IGE-Leistungen bei den Ärzten. In meinem Fall schließe ich Zahnärzte mit ein. Hier geht es um Implante, die mit nur ganz wenigen Ausnahmen von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Im konkreten Fall hat ein Zahnarzt diese Behandlungsmethode sehr dringend empfohlen, also eigentlich verordnet. Dennoch müssen die Kosten, die merkwürdigerweise von einer Beratung zur nächsten Beratung angestigen sind, selbst übernommen werden (die Beratungen wurden allerdings von einer (vermutlich extra dafür geschulten) Fachangestellten durchgeführt). Bei dieser Behandlung erlangt man automatisch auch den Status eines Privatpatenten, d.h. alles weitere in diesem Zusammenhang wird entsprechend um ein mehrfaches dem Patienten berechent, als bei einem gesetzlich Versicherten. Eigentlich ist die Politik am Zug. Denn wenn die zahnmedizinischen Therapien derart fortschreiten, sollte dies auch bei Aufnahme in den Leistungskatalog der GKV unbedingt beachtet werden. Auch deshalb, weil der Therapieerfolg sich durchaus zeigen lässt, also kein Luxus darstellt, wie es von den GKV interpretiert wird. . Es kann nicht sein, dass die gesetzlich Versicherten von diesen nachweislich erfolgreichen Behandlungen ausgeschlossen werden. Hier handelt es sich um eine Leistung, die im engeren Sinne keine IGEL-Leistung darstellt und von daher aus der IGEL-Liste gestrichen werde müsste.
Gerne erwarte ich Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Edelmann
Sehr geehrter Herr Edelmann,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de zum Thema Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL).
Die SPD-Bundestagsfraktion teilt den Kern Ihrer Kritik. Aus diesem Grund haben wir im Jahr 2012 den Antrag „Individuelle Gesundheitsleistungen eindämmen“ in den Bundestag eingebracht. Den Antrag finden Sie unter dem Link http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/090/1709061.pdf im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP). Zugriff hierauf haben sie via alternativ auch via http://www.bundestag.de.
Unsere Kritikpunkte an den derzeit gültigen Regelungen sind:
• Patientinnen und Patienten werden in den Arztpraxen zum Teil durch aggressives Marketing zu den Leistungen gedrängt. Dies schädigt das Arzt-Patienten-Verhältnis.
• Individuelle Gesundheitsleistungen suggerieren, dass der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausreichend sei. Dieser Eindruck basiert jedoch auf der Einschätzung der Leistung, die der gleiche Arzt vornimmt, der letztlich auch an der Leistung verdient.
• Für einige der IGeL gibt es keine Anhaltspunkte für einen patientenrelevanten Nutzen. In wenigen Fällen sind die Leistungen gar mit einem Risiko für den Patienten verbunden. Die Folgen von nicht-indizierten zusätzlichen Untersuchungen kann z.B. eine „Übertherapie“ sein. Das ist eine Therapie einer Krankheit, die im normalen Verlauf nie beobachtet worden oder aufgetreten wäre.
Aufgrund der derzeitigen Mehrheitsverhältnisse wurden unsere ausgewogenen Vorschläge jedoch von der Regierungskoalition abgelehnt.
Ob eine Leistung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wird, liegt nicht in den Händen des Bundestags selbst. Die Überprüfung und Aufnahme von Leistungen in den Katalog, wird - nach eingehender Prüfung - durch Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Dies geschieht keinesfalls allein durch die Gesetzliche Krankenversicherung selbst. Ob eine Behandlung „Luxus“ darstellt, oder wirklichen Nutzen hat, wird durch den G-BA mit wissenschaftlich fundierten Untersuchungen und Prüfungen festgestellt. Für weitere Informationen hierzu empfehle ich Ihnen die Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses ( http://www.g-ba.de ).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann MdB