(...) manchmal dauern Dinge leider etwas länger, aber es wird ein gutes Ende nehmen mit dem P-Konto: Im April wird der Deutsche Bundestag in 2. und 3. (...)
Sehr geehrter Herr Jaschewski,
(...) in dem von Ihnen geschilderten Fall ist sowohl eine Ordnungswidrigkeit nach § 43 Absatz 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch eine Straftat nach § 44 BDSG denkbar. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass ich auf Ihren konkreten Fall schon mangels Kenntnis genauer Details nicht eingehen kann. (...)
(...) ich habe mich nicht gegen ein Wechselmodell ausgesprochen, sondern nur gegen seine Festlegung als gesetzlichen Regelfall. (...)
(...) Das neue Unterhaltsrecht beinhaltet zwar an einigen Stellen sogenannte Billigkeitsregelungen. (...) Dies darf jedoch nicht mit "Rechtsunsicherheit" verwechselt werden. (...)
(...) zutreffend stellen Sie fest, dass die Rechte der Urheber und der ausübenden Künstler vielfach von großen Unternehmen erworben werden, die diese Nutzungsrechte kommerziell verwerten. Auch die von Verwertern erworbenen Nutzungsrechte sind als geistiges Eigentum geschützt. Daher dürfen die Unternehmen beispielsweise digitales Rechtemangement und Kopierschutz einsetzen. (...)