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Brigitte Zypries
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Frage von Magnar H. •

Frage an Brigitte Zypries von Magnar H. bezüglich Verbraucherschutz

Sie machten sich in den letzten Jahren wiederholt für die Inhaber von Urheberrechten stark. Nun sind derartige Rechte bekanntermaßen stark in den Händen national bis global tätiger Rechteverwerter konzentriert. Auf welche Art und Weise stellen sie sich einen zureichenden Schutz der Verbraucher gegenüber durchaus möglichen Übergriffen der Rechteinhaber sicher? Und wie stellen Sie eine faire Beteiligung der wahren Urheber an den Einnahmen der Rechteverwerter sicher (Stichwort: Aufwand, bürokratische Hürden, einfache Information in Sachen Urheberrechten)?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hirschberger,

zutreffend stellen Sie fest, dass die Rechte der Urheber und der ausübenden Künstler vielfach von großen Unternehmen erworben werden, die diese Nutzungsrechte kommerziell verwerten. Auch die von Verwertern erworbenen Nutzungsrechte sind als geistiges Eigentum geschützt. Daher dürfen die Unternehmen beispielsweise digitales Rechtemangement und Kopierschutz einsetzen. Die Verbraucher können aber als Marktteilnehmer bestimmen, zu welchen Bedingungen sie bereit sind, die entsprechenden Produkte zu erwerben. Ein Beispiel dafür, dass die Gesetze des Marktes auch hier funktionieren, ist der Einsatz von Kopierschutz. Weil die Verbraucher kopiergeschützte Musik abgelehnt haben, gehen große Unternehmen mehr und mehr davon ab, Tonträger online oder offline kopiergeschützt anzubieten. Soweit Content dennoch kopiergeschützt angeboten wird, sind die Verbraucher durch § 95d Urheberrechtsgesetz geschützt. Danach müssen die Produkte mit deutlichen Hinweisen auf technische Schutzmaßnamen gekennzeichnet werden.

Im Übrigen wurde mit der Reform des Urhebervertragsrechts klargestellt, dass Urheber für die Einräumung von Nutzungsrechten einen Anspruch auf angemessene Vergütung durch den Verwerter haben. Außerdem werden Vergütungsansprüche in der Praxis oft durch Verwertungsgesellschaften kollektiv geltend gemacht. Die Verwertungsgesellschaften informieren die Kreativen, deren Rechte sie wahrnehmen, über urheberrechtliche Fragen. Natürlich gibt es auch noch viele andere Quellen, aus denen Kreative sich über ihre Rechte informieren können, wie z.B. unsere Webseite http://www.kopien-brauchen-originale.de .

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries