Frage an Brigitte Zypries von Inge K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Zypries,
ich arbeite als Sozialpädagogin und viele meiner Jugendlichen müssen Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit begleichen. Da sich alle in Maßnahmen befinden, können diese Stunden nur an den Wochenenden abgeleistet werden. Auf Grund welcher Rechtsgrundlage zählen die Tagessätze bei Ableistung gemeinnütziger Arbeit am Wochenende doppelt?.Trotz Internetrecherche habe ich leider kein fundiertes Ergebnis gefunden, um die Jugendlichen rechtssicher beraten zu können.
Mit freundlichem Gruß Inge Keßler
Sehr geehrte Frau Keßler,
zur Beantwortung Ihrer Frage wären noch einige Informationen erforderlich. Ich möchte Sie daher bitten, sich mit Ihrer Anfrage mittels des Kontaktformulars auf der Homepage des Bundesjustizministeriums ( http://www.bmj.de ) direkt an mein Haus zu wenden. Sie erhalten dann von dort weitere Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries