Frage an Brigitte Zypries von Michael P. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin,
Ihrer nachstehenden heutigen Antwort an mich widerspreche ich :
- "Mit Ihrem eigentlichen Anliegen hat sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bereits ausführlich auseinandergesetzt."
Eine sachliche Auseinandersetzung mit der politischen Verfolgung, pauschalen Kriminalisierung, Ermordung, Zwangsvertreibung, Internierung - im Zuge der unrechtsstaatlichen und verbrecherischen Durchsetzung der Boden-/Industriereformen in der SBZ/DDR aus der Zeit von 1945-49 - hat nicht stattgefunden!
Die mir als Petent aus Art. 17 GG zustehende sachliche Prüfung meines Anliegens (d.h.: moralische Reha der pol. verfolgten SBZ-Opfer/1945-49; d.h. konkret: Wiederherstellung von EHRE und REPUTATION) wurde durch Ihr Ministerium offensichtlich i.R.d. beiden abgelieferten Stellungnahmen mit folgender Killerphrase vereitelt, Zitat:
- "Dabei ist jedoch eine Enteignung nach der so genannten demokratischen Bodenreform oder eine Industrieenteignung als solche einer Rehabilitierung nicht zugänglich, weil sämtliche Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage in den Jahren 1945 bis 1949 nicht mehr rückgängig zu machen sind."
Meine öP hatte die moralische Reha der pol. Verfolgung und pauschalen Kriminalisierung zum Gegenstand - und nicht die Rückgängigmachung der Zwangsenteignungen!
Meine erneuten Fragen :
- 1. Warum weigert sich Ihr Ministerium, diese politische Verfolgung der SBZ-Opfer/1945-49 als rehabilitierungswürdig anzuerkennen?
Prof. Frowein hat als Verhandlungsführer der BRD explizit vor der Großen Kammer des EGMR öffentlich erklärt, dass "Deutschland politische Verfolgung niemals anerkennen werde!"
- 2 Warum weigert sich Ihr BMJ dennoch, die Tatsache der stattgefundenen massenhaften kommunistischen Verbrechen - im Zuge der totalitären Durchsetzung der SBZ/DDR-Boden-/Industriereformen - anzuerkennen?
- 3 Warum sollen die SBZ-Opfer/1945-49 gem. BMJ-Stellungnahmen niemals moralisch rehabilitiert werden?
MfG
M. Pfeiffer
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
Ihnen liegen bereits ausführliche Informationen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vor. Meiner letzten Antwort habe ich daher nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries