Frage an Brigitte Zypries von Manfred K. bezüglich Innere Sicherheit
Guten Tag Frau Zypries
Ich habe mich in meiner Frage vom 10.09. vielleicht nicht konkret genug ausgedrückt, weil ich davon aus ging das Sie die sich daraus ergebene nächste Frage gleich mit beantworten.
Nun also die zweite Frage: Kann man in der Bundesrepublik ( also nach 1945) ohne Zeugen des Klägers (der Klägerin) auf eine Behauptung hin belangt bestraft werden?
M.f.G. M.Küstermann
Sehr geehrter Herr Küstermann,
leider wird auch aus Ihrer Nachfrage nicht klar, ob Sie sich auf eine zivilrechtliche Auseinandersetzung oder eine strafrechtliche Verurteilung beziehen. Unabhängig davon können Behauptungen vor Gericht auf unterschiedliche Weise - und eben nicht nur durch die Vernehmung von Zeugen - bewiesen werden.
Eine strafrechtliche Verurteilung setzt voraus, dass sich das Gericht auf einer tragfähigen Beweisgrundlage von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Neben Zeugen können auch andere Beweismittel, zum Beispiel Urkunden oder Sachverständigengutachten, herangezogen werden. Auch kann ein Geständnis des Angeklagten die Vernehmung von Zeugen entbehrlich machen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries