Frage an Brigitte Zypries von Gabi U. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Zypries,
ich zitiere hier aus den neuen AGB der Sparkassen, die zum 31.10.2009 inkraft treten sollen:
"Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung
(1) Umfang
Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Werten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen.
Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-,Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel, Konnossemente, Lager- und Ladescheine). Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse (z. B. aus Guthaben). Forderungen des Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, wenn über die Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der Sparkasse gelangen."
Bei den Raiffeisenbanken ist dieser Passus unter Nr. 14 aufgeführt.
Ich sehe das als Enteignung der Bürger und als einen gravierenden Eingriff in die Bürgerrechte an.
Frage: Will sich hier der marode Staat über die Guthaben der Bürger bei den Banken sanieren?
Welche Rechte haben wir als Bürger, uns dagegen zu wehren?
Ich bitte um zeitnahe Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichem Gruß
Gabi Ullmann
Sehr geehrte Frau Ullmann,
das von ihnen genannte Vertragspfandrecht sichert Ansprüche der Bank gegen ihre Kunden. Hat beispielsweise der Kunde bei der Bank ein Darlehen aufgenommen und verwahrt die Bank zugleich Aktien für den Kunden, kann die Bank auf die Aktien zurückgreifen, wenn der Kunde das Darlehen nicht zurückbezahlt. Das Pfandrecht dient also zur Sicherung der Bank gegen einen etwaigen Kreditausfall, nicht jedoch - wie von Ihnen angenommen - der Finanzierung des Staates.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries