Frage an Brigitte Zypries von Hendrik M. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Zypries,
leider lässt sich in unserem Land über den Zeitraum von einer Woche keine Zeitung aufschlagen und kein Nachrichtenprogramm anschauen, ohne dass man auf die tragischen Geschichten von vergewaltigten Kindern und anderen missbrauchten Menschen stößt. Die Suche nach den Tätern sowie das ihnen gegenüber verhängte Strafmaß wirft für mich zwei Fragen auf:
Sollte die Tätersuche nicht eine derartige Priorität genießen, dass man zumindest die Fingerabdrücke eines jeden Bürgers den Fahnderen zugänglich macht?
Ist es nicht auch Ihre persönliche Meinung, dass Vergewaltiger und Mörder generell (d.h. in jedem Fall) lebenslänglich (ich meine dies wortwörtlich) eingesperrt werden?
Ich halte die "zweite Chance" für einen Allgemeinplatz und plädiere für eine lebenslängliche Unterbringung der genannten Straftäter in der Psychiatrie oder im Gefängnis. Freigang würde ich ebenso verweigern. Die Nichtanwendung der Todesstrafe ist eine zivilisatorische Errungenschaft, aber in diesem Sinne müssen wir doch dahin kommen, Mörder und Vergewaltiger aus dem öffentlichen Leben dauerhaft fernzuhalten.
MfG
H. Maak
Sehr geehrter Herr Maak,
die generelle Speicherung von Fingerabdrücken eines jeden Bürgers zum Zwecke der Strafverfolgung ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich, eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne jede Chance auf vorzeitige Entlassung ist verfassungsrechtlich nicht zulässig. Diese Methoden geben auch ganz gewiss nicht meine Meinung wieder.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries