(...) wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie die erwähnten Gutachten in Auftrag gegeben - d.h. auch, dass Sie dafür bezahlen müssen, und zwar unabhängig vom Ergebnis der Gutachten und deren weiterer Verwendung. (...)
(...) Gerade in der Sozialdemokratie wird großen Wert auf die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit gelegt. Dieses hohe Gut ist jedoch gewiss kein Freifahrtschein für Beleidigungen oder Provokationen, garantiert jedoch jedem Mitglied unserer Gemeinschaft - als Individuum - einen eigenen Standpunkt haben zu dürfen und diesen - in gewissen Grenzen - auch zu äußern. (...)
(...) Sie haben Recht: Es ist nicht möglich, den Umsatzverlust aufgrund einer illegal heruntergeladenen CD einem bestimmten Kaufhaus zuzuordnen. Dies bedeutet aber keinesfalls, dass dadurch niemandem ein Schaden entstanden ist. Der Schaden, den der Urheber erleidet, ist bezifferbar und damit sehr konkret. (...)
(...) Genau gegen diese sog. "Abmahnanwälte" haben wir zu meiner Zeit als Bundesministerin der Justiz ein Gesetz gemacht, dass Verbraucherinnen und Verbraucher gegen solche Abmahnungen schützt (Gesetz zur Rechtsdurchsetzung im geistigen Eigentum). Bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs dürfen die Anwaltsgebühren für die erste Abmahnung nicht mehr als 100 Euro betragen. (...)
(...) Gerade der Tausch von Nacktfotos unter Jugendliche mit Einwilligung der jeweils Abgebildeten ist eben nicht strafbar - es muss also kein Jugendlicher "Angst haben" der Verbreitung von (kinder- und jugend-) pornographischen Fotos beschuldigt zu werden, wenn er Nacktfotos von sich an Freunde weitergibt. (...)
(...) Da der Rundfunkstaatsvertrag in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt, haben wir als Bundestag allerdings keinerlei Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten auf diesem Feld. Sie sollten sich daher mit Ihren Fragen an die zuständigen Landtagsabgeordneten wenden. (...)