Frage an Brigitte Zypries von Josef S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
als Justizministerin hatten Sie mir auf "Abgeordnetenwatch" folgendes bestätigt:
Auf Rechtsbeugung durch einen Richter oder Staatsanwalt stehen 1 bis 5 Hahre Haft - sagt der Gesetzgeber. Bei Strafvereitelung, Falschgutachten, Prozeßbetrug und Parteiverrat ähnliches.
Zuständig für Anzeigen wäre die Polizei oder die Staatsanwaltschaft.
Ich habe inzwischen einige Anzeigen durchgezogen, diese auch bewiesen und bestätigt erhalten.
Leider habe ich von den Anklagen nichts mehr gehört.
Klageerzwingungsverfahren scheitern auch am Anwaltszwang, weil sich kein vertretungsbereiter Anwalt findet - seit 20 Jahren.
Können Sie mir sagen, wo ich mein unnütz ausgegebenes Geld für die beweisbaren ca. 30 Falschgutachten und ca. 20 Parteiverräter wieder erhalte.
Ärztekammer und Anwaltskammer schalten auch auf stur.
Mit der Bitte um Nachricht verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Josef Schwannberger
Sehr geehrter Herr Schwannberger,
wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie die erwähnten Gutachten in Auftrag gegeben - d.h. auch, dass Sie dafür bezahlen müssen, und zwar unabhängig vom Ergebnis der Gutachten und deren weiterer Verwendung. Ich bedaure, dass ich Ihnen daher keinen Tipp geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries