Frage an Brigitte Zypries von Heiko A. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Zypries,
wie beurteilen Sie als ehemalige Bundesministerin für Justiz den Umstand, das der öffentlich rechtliche Rundfunk durch die jüngste Fassung des Rundfunkstaatsvertrag - speziell des §11d - dazu gezwungen wird, Inhalte zu löschen, für die von den Gebührenzahler finanziert wurden und worauf diese zumindest laut subjektivem Rechtsempfinden einen gewissen Anspruch haben?
Sehr geehrter Herr Adams,
in der Tat ist die von Ihnen aufgeworfene Frage nicht unumstritten. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der Vergangenheit bereits dafür plädiert, die öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote - wie im Übrigen die Angebote der privaten Anbieter auch - so lange zur Nutzung bereitgehalten werden können, wie dies aus journalistisch-redaktionellen Gründen sinnvoll und notwendig ist. Nur so kann beispielsweise auch der Aufbau eines öffentlich-rechtlichen digitalen Archives ermöglicht werden.
Da der Rundfunkstaatsvertrag in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt, haben wir als Bundestag allerdings keinerlei Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten auf diesem Feld. Sie sollten sich daher mit Ihren Fragen an die zuständigen Landtagsabgeordneten wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries