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Frage von Klaus M. •

Frage an Brigitte Zypries von Klaus M. bezüglich Recht

Guten Tag,

zur Einführung des Jugendpornografie-Paragrafen gab das Bundesjustizministerium unter Ihrer Führung die Presssemeldung heraus: "Ein schlichtes Nacktfoto fällt daher nicht unter den Begriff der Pornografie. Stellt eine 15-Jährige ein solches Foto ins Internet oder gibt es sonst an andere Personen weiter, macht sie sich nicht strafbar. Selbst wenn es sich um Jugendpornografie handelt, stellt das Gesetz klar, dass das Herstellen ohne Verbreitungsabsicht und der Besitz solcher Schriften straflos bleiben, wenn die dargestellte Person eingewilligt hat. Daher werden auch künftig zwei 17-Jährige, die in gegenseitigem Einverständnis von sich und für sich pornografische Bilder hergestellt haben, nicht bestraft." http://www.bmj.bund.de/enid/0,3f8a56636f6e5f6964092d0935323239093a095f7472636964092d0935323333/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

Kürzlich wurde Folgendes berichtet: http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Bayern/Artikel,-Buben-verbreiten-Jugendpornographie-_arid,2193192_regid,2_puid,2_pageid,4289.html "Wie die Polizei berichtet, hatte ein 14-jähriges Mädchen von sich selbst Nacktbilder gemacht. Diese Bilder gab sie schließlich an andere Jugendliche weiter. Die Buben zwischen 14 und 16 Jahren verbreiteten die Bilder wiederum ... Nun müssen die betroffenen Jugendlichen mit einer Strafanzeige wegen der Verbreitung von Jugendpornografie rechnen."
1. Entspricht die Kriminalisierung der Jugendlichen hier Ihrer damaligen Intention?
2. Wie erklären Sie sich, dass der Paragraf, der, laut Veröffentlichung des BJM, in Nacktbildern keine Pornografie sieht, die Begründung für ein Ermittlungsverfahren gegen die Jugendlichen ist?
3. Wurde der Paragraf unter Ihrer damaligen Führung (absichtlich?) so unpräzise formuliert, dass er der massenhaften Kriminalisierung Jugendlicher den Weg bereiten kann?
4. Müssen Jugendliche in Deutschland nun befürchten, Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren zu werden wenn sie Nacktbilder von sich und anderen tauschen?

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meine,

der Knackpunkt des von Ihnen erwähnten Falls ist doch gerade, dass nicht allein das Mädchen ihre Bilder weitergegeben hat (dies allein ist in dem Sinne straffrei, wie es die Pressemitteilung erläutert), sondern Dritte die Fotos weiterverbreitet haben und - so lässt sich wenigstens aufgrund des Artikels vermuten - ohne die Einwilligung des Mädchens.

Das geltende Gesetz ist gerade in diesen Punkten sehr eindeutig und zieht eine klare Grenze zwischen eindeutig pornographischen Darstellungen und schlichten Nacktfotos. Das in dem geschilderten Fall zu bewerten, ist Aufgabe der Ermittlungsbehörden.

Gerade der Tausch von Nacktfotos unter Jugendliche mit Einwilligung der jeweils Abgebildeten ist eben nicht strafbar - es muss also kein Jugendlicher "Angst haben" der Verbreitung von (kinder- und jugend-) pornographischen Fotos beschuldigt zu werden, wenn er Nacktfotos von sich an Freunde weitergibt.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries