Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von Brigitte Zypries
SPD
• 13.07.2012

(...) Das Widerstandsrecht des Art 20 IV GG ist eine interessante und zugleich auch bedenkliche Bestimmung. Zum einen ist es eine folgerichtige Verfassungsschutzbestimmung, zum anderen birgt sie die Gefahr, dass sie als Quelle einer scheinbaren Legalität missbraucht werden könnte. Weiterhin kann das Widerstandsrecht immer nur ultima ratio des verfassungstreuen Bürgers sein. (...)

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