Frage an Brigitte Zypries von Reiner G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypies,
obwohl gem. § 14 Ortsgerichtsgesetz der Ortsgerichtsvorsteher die Sterbefallsanzeige an das Nachlaßgericht beim Amtsgericht Darmstadt zu erteilen hat, erhalten in meiner Heimatgemeinde Roßdorf die Hinterbliebenen kurze Zeit nachdem der Tod eines Angehörigen beim Standesamt gemeldet wurde ein Blankoformular einer Sterbefallsanzeige zugeschickt. Im Begleitschreiben wird der Empfänger aufgefordert, dieses sehr unübersichtliche Formular ausgefüllt an das Ortsgericht zurückzuschicken.
Nach Rücklauf dieses - mehr schlecht als recht - ausgefüllten Formulars bringt der Ortsgerichtsvorsteher seine eigenhändige Unterschrift und das Dienstsiegel des Ortsgerichts auf dieser "Sterbefallsanzeige" an und leitet das Formular an das Nachlaßgericht beim Amtsgericht Darmstadt weiter, ohne zuvor die Angaben auf Plausibilität und Vollständigkeit zu überprüfen und mit den Daten aus dem Personenstandsregister beim Standesamt abzugleichen bzw. ggf. offene Fragen mit den Angehörigen zu klären.
Ich bitte Sie daher um Mitteilung, ob diese Vorgehensweise bei der Erstellung von Sterbefallsanzeigen durch den Ortsgerichtsvorsteher der geübten Praxis in Hessen entspricht, oder ob - wie ich vermute - sich in meiner Heimatgemeinde Roßdorf eine Routine beim Ortsgericht entwickelt hat, die keineswegs dem eigentlichen Sinn der Sache entspricht, nämlich der Entlastung des Nachlaßgerichtes bzw. ggf. der rechtzeitigen Nachlaßsicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Gantzert,
Sie erinnern sich, dass ich Ihnen bereits geschrieben habe und dass wir auch ein persönliches Gespräch in Roßdorf hatten. In der Sache kann ich unserem Gespräch und meiner schriftlichen Antwort nichts hinzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries