Frage an Brigitte Zypries von Wilfried S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag, Frau Zypries.
Mich beschäftigt die Frage, ob aktuell Parlamentarier mit ihrer Zustimmung zu ESM und zum Fiskalpakt, sich - wissentlich oder unwissentlich - nicht zum Putsch gegen das Grundgesetz aufgemacht haben.
Sollte das der Fall sein, ruft das GG in Artikel 20 jedermann zum Widerstand gegen ein solches Vorhaben auf, wenn Abhilfe anders nicht möglich ist.
Doch wie könnte ein solcher Widerstand im Rahmen des vom GG erlaubten im Ernstfall aussehen und wer hätte die Potenz einen solchen organisieren?
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Steinicke
Sehr geehrter Herr Steinicke,
ihre Fragen, ob Parlamentarier sich mit ihrer Zustimmung zu ESM und Fiskalpakt zu "einem Putsch gegen das Grundgesetz aufgemacht haben" und wie der Widerstand gemäß Art. 20 IV GG "aussieht", möchte ich Ihnen gerne wie folgt antworten:
Das Widerstandsrecht des Art 20 IV GG ist eine interessante und zugleich auch bedenkliche Bestimmung. Zum einen ist es eine folgerichtige Verfassungsschutzbestimmung, zum anderen birgt sie die Gefahr, dass sie als Quelle einer scheinbaren Legalität missbraucht werden könnte. Weiterhin kann das Widerstandsrecht immer nur ultima ratio des verfassungstreuen Bürgers sein. Die Bürger bleiben solange auf den Rechtsweg und ihre Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen beschränkt, wie diese demokratischen und rechtsstaatlichen Verfahren noch funktionieren. Dies ist auch vorliegend der Fall: Die Zustimmung Deutschlands zu ESM und Fiskalpakt ist vor dem BVerfG beklagt. Das Gericht ist nach der Verfassung zur Entscheidung berufen. Eine Ausübung des Widerstandsrechts kommt daher nicht in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries