Frage an Brigitte Zypries von Philipp K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
ich möchte gerne einen Server für einen Ausgangspunkt des Anonymisierungsnetzes TOR ( http://www.torproject.org/ ) betreiben. Natürlich ist mir bewusst, dass unter Umständen auch Kriminelle diesen Server missbrauchen könnten. Inwiefern habe ich selbst rechtliche Konsequenzen zu fürchten, falls dies geschieht?
Mit freundlichen Grüßen,
Philipp Kerling
Sehr geehrter Herr Kerling,
ganz allgemein lässt sich sagen: Der Betrieb eines "TOR-Servers" ist telekommunikationsrechtlich als Telemediendienst anzusehen. Die Haftung des Anbieters eines solchen Dienstes ist in § 8 Telemediengesetz geregelt. Der Anbieter ist demnach für den Inhalt der von ihm weitergeleiteten Informationen grundsätzlich nicht verantwortlich. Er kann aber verpflichtet sein, rechtswidrige Informationen, die ihm bekannt geworden sind, zu beseitigen und eine erneute Übermittlung dieser oder im Kern gleicher Informationen zukünftig zu verhindern, sofern dies technisch möglich ist.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen als Bundesministerin der Justiz keine Rechtsberatung im Einzelfall erteilen darf. Das ist den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten und ich kann Ihnen nur empfehlen, sich dort genau beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries