Frage an Brigitte Zypries von Doreen H. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Zypries,
ich habe folgende Frage zum neuen Unterhaltsrecht. Ich habe mit meinem Freund eine 10 Monate alte Tochter. Wir wohnen nicht zusammen. Er íst geschieden und hat mit seiner Ex-Frau einen 8 jährigen Sohn. Für ihn muß er 177 Euro und für seine Ex-Frau 350 Euro Unterhalt zahlen. Sie geht nicht arbeiten. Nun meine Frage: Verringert sich für seine Ex-Frau der Unterhalt nach der neuen Reform? Sein Anwalt hat ein Einkommen von 1900 Euro errechnet (was er natürlich nicht jeden Monat verdient, weil ja das Jahreseinkommen errechnet wird mit Urlaubs.- und Weihnachtsgeld). Oder fällt der Unterhalt für sie weg, wenn sein Sohn das 8. Lebensjahr vollendet hat? Ist sie verpflichtet arbeiten zu gehen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren?
Durch diesen hohen Unterhalt für seine Ex-Frau sind wir leider gezwungen, nicht zusammenziehen zu können.
Sehr geehrte Frau Heibel,
die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen ist den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass es mir auch als Bundesministerin der Justiz verwehrt ist, Ihnen in dem von Ihnen konkret geschilderten Fall Rechtsrat zu erteilen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich an eine Anwältin oder einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wenden.
Im übrigen gestatten Sie mir bitte die Anmerkung, dass ich ein öffentlich zugängliches Internet-Forum nicht für den geeigneten Ort halte, um höchstpersönliche Daten - wie die Einkommens- oder Familiensituation - zu offenbaren.
Über die Reform des Unterhaltsrechts im Allgemeinen können Sie sich gerne auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.de informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries