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Frage von Thomas R. •

Frage an Brigitte Zypries von Thomas R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zypries,

in Ihrer Antwort vom 5.11.2007 an Herrn Pueschel schreiben Sie unter anderem:

"In meinem Berliner Abgeordnetenbüro werden die anfallenden Rundfunkgebühren für im Rahmen der Amtsausstattung bereitgestellte Geräte (Fernseher, Radio, stationäre und mobile PC) von der Bundestagsverwaltung übernommen."

Des weitern möchte ich aus dem Urteil 10 K 4255/06 des VG Hamburg vom 8.5.2007 zitieren:

"Auch ein Minderjähriger, der ein Gerät nur vorübergehend - unentgeltlich - zur Nutzung überlassen hat, ist gebührenpflichtig. Dass der Eigentümer des Gerätes weiterhin Gebühren zahlt, ist unerheblich. […] Seiner Gebührenpflicht steht nicht entgegen, dass ursprünglich die Mutter die Geräte besessen (bereitgehalten) und Rundfunkgebühren auch während der Besitzzeit des Klägers weiter entrichtet hat. Dies gilt auch dann, wenn die Mutter während der Besitzzeit des Klägers keine weiteren Geräte bereitgehalten hat, da die Gebührenpflicht personen- und nicht gerätegebunden ist."

Meine Fragen:

In wiefern ist die Bundestagsverwaltung Ihnen gegenüber weisungsberechtigt und wie bestimmt sie die tatsächliche Verwendung der bereitgehaltenen Rundfunkgeräte?

Sollten Sie der Meinung sein, als Abgeordnete und Ministerin nicht weisungsgebunden zu sein, frage ich Sie, worin sie den Unterschied zur Gebührenpflicht des Minderjährigen Sohnes sehen um die Rundfunkgebühren von jemanden anderes bezahlen zu lassen.

Glauben Sie, dass das unterschiedliche Vorgehen der Rundfunkanstalten mit dem Status des Politikers zusammenhängt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Raab,

die Rundfunkgebührenpflicht ist personengebunden, das bedeutet, dass jeder, der Geräte zum Empfang bereithält, dafür Rundfunkgebühren entrichten muss. Auf die Eigentumsverhältnisse an den zum Empfang bereitgehaltenen Geräten kommt es nicht an. In dem von Ihnen angeführten Fall hätte sich die Mutter, sofern sie keine Geräte mehr zum Empfang bereitgehalten hat, bei der GEZ abmelden können und hätte dann keine Rundfunkgebühren mehr zahlen müssen.

Es geht bei Bundestagsabgeordneten nicht um die Frage "Rundfunkgebührenpflicht - ja oder nein?" - Bundestagsabgeordnete sind für alle Geräte in ihren Büros voll rundfunkgebührenpflichtig. Für die Berliner Büros wird die Gebühr im Rahmen der Amtsausstattung von der Bundestagsverwaltung übernommen. Für die Büros im Wahlkreis muss jeder Abgeordnete ganz normal "aus eigener Tasche" die Rundfunkgebühren bezahlen.

Ein unterschiedliches Vorgehen der Rundfunkanstalten kann ich hier nicht erkennen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries