Frage an Brigitte Zypries von Anna C. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Dr. Zypries,
ich hätte in Bezug auf das neue Unterhaltsrecht nur eine Frage an Sie. Ich lese viel darüber, dass einer Ex-Ehefrau es zuzumuten ist, nach dem dritten Lebensjahr des Kindes teilzeit zu arbeiten. Nur in einer Zeitung habe ich zufällig gelesen, dass wenn das Kind 8 Jahre alt ist, kann man ihr zumuten, eine Vollzeittätigkeit aufzunehmen. Ist das wahr??? Mein Mann war drei und halb Jahre verheiratet und seit 2002 zahlt er Kindes- und Ehegattenunterhalt. Die Ex-Ehefrau ist seit 2002 selbständig, verdient aber "sehr wenig Geld" mit Ihrer Firma. Die Tochter wird mittlerweile 11 in diesem Jahr. Ich musste mit einem 14-monatigem Kind in die Arbeit gehen, weil das Gehalt meines Mannes für alle unsere Ausgaben nicht ausgereicht hatte. Laut unseres Anwalt nach neuem Gesetz müssten wir ihr noch mehr an Ehegattenunterhalt zahlten und das Ende ist immer noch nicht in Sicht. Deshalb möchte ich Sie noch ein Mal fragen, wie es sich mit diesem Ehegattenunterhalt verhält, da wir ein wenig jetzt verwirrt sind. Es scheint Theorie von Praxis weit entfernt sein. Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüssen
Anna Chmura-Jenkins
Sehr geehrte Frau Chmura-Jenkins,
das neue Unterhaltsrecht sieht zunächst vor, dass alle Mütter und Väter, die ein Kind unter drei Jahren betreuen, Anspruch auf Unterhalt haben. Aber auch über dieses Alter hinaus kann ein Unterhaltsanspruch wegen Betreuung des Kindes bestehen. Dabei kommt es auf die konkreten Umstände, vor allem auf die Belange des Kindes und die Möglichkeiten der Kinderbetreuung an. Je nachdem, wie sich die Betreuung gestaltet, ist auch die Frage zu beantworten, in welchem Umfang eine Erwerbstätigkeit von dem betreuenden Elternteil erwartet werden kann. Daher kann es zwar im Einzelfall zutreffen, dass neben der Betreuung eines achtjährigen Kinds eine Vollzeittätigkeit zugemutet werden kann, wie sie es in einer Zeitung gelesen haben. Verallgemeinern lässt sich diese Aussage aber nicht.
Was mich etwas überrascht ist Ihre Aussage, Ihr Mann müsse angeblich nach dem neuen Gesetz mehr Unterhalt für seine frühere Frau zahlen. Es ist mir zwar nicht möglich, den Unterhalt zu berechnen. Die Gesetzesänderungen bieten für einen höheren Unterhalt aber keine Grundlage. Wenn der Anwalt Ihres Mannes Sie entsprechend beraten hat, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich die Gründe von ihm näher erläutern zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries