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Frage von Peter S. •

Frage an Brigitte Zypries von Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zypries,

vor kurzem las ich, dass die Gesetze zum Verbot und der Kontrolle von PC-und Videospielen weiter verschärft werden sollen.

Meine Frage:
Unterstützen sie die weitere Verschärfung und die damit verbundene Zensur dieser Medien?
Oder sind sie dafür, dass der mündige Bürger selbst entscheiden darf was er spielt, sieht oder ließt, solange er damit nicht gegen Gesetze der BRD verstößt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Spengel,

grundsätzlich bin ich dafür, dass der *mündige Bürger* selbst entscheiden darf, welche Medien er konsumiert und diese Entscheidung hat er grundsätzlich auch immer. Eine Ausnahme hiervon stellt nur der § 131 StGB dar, der Gewaltdarstellungen verbietet, die „grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen“ enthalten, wenn sie Gewalt verherrlichen, verharmlosen oder die Menschenwürde verletzen. Dies gilt auch im Hinblick auf „menschenähnliche Wesen“. Ich halte dieses Verbot für sinnvoll, aber auch ausreichend. Eine Ausweitung des Verbots plane ich nicht.

Anders ist die Lage allerdings im Hinblick auf *unmündige*, also jugendliche *Bürger*. Um den Jugendmedienschutz und damit den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sie gefährdenden Inhalten weiter zu verbessern, werden wir in diesem Jahr das Jugendschutzgesetz fortentwickeln. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hierzu sieht vor, den Verbotskatalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien im Hinblick auf Gewaltdarstellungen zu erweitern. Für diese Medien - zu denen Killerspiele und Horrorfilme zählen – gelten gesetzliche Vertriebsbeschränkungen. Zukünftig sollen auch solche Medien, die besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, mit einem weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverbot belegt werden. Auch die im Jugendschutzgesetz genannten Indizierungskriterien sollen in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen erweitert und präzisiert werden. Die Aufzählung im Gesetz soll zum Beispiel um Mord- und Metzelszenen, die detailliert dargestellt werden oder die Selbstjustiz verherrlichen, erweitert werden. Eine Indizierung bedeutet dabei nicht, dass diese Medien verboten werden. Sie dürfen nur nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht oder beworben werden. Das Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) soll künftig eine bestimmte Größe haben und gut sichtbar platziert sein, so dass es dem Verkaufspersonal und den Käufern ins Auge springt. Diese Regelung soll dem Problem in der Praxis, dass häufig nicht altersgerechte Spiele an Minderjährige verkauft werden, entgegen wirken.

Festzuhalten bleibt, dass Verbotsdiskussionen allein viel zu kurz greifen. Im Vordergrund unserer Bemühungen zur Umsetzung eines wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutzes muss daher die Förderung und Stärkung von Medienkompetenz in Familien stehen. Die Medienkompetenz muss aber auch im Kindergarten, in der Schule und in der Jugendarbeit gestärkt werden. In diesem Zusammenhang ist auch der Ausbau von Kitas und Ganztagsschulen wichtig, um sinnloser Gewalt vorzubeugen. In Kitas und Schulen können Kinder Kontakte zu Gleichaltrigen knüpfen und wertvolle Erfahrungen machen, die sie vor Vereinsamung und Gewalt schützen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries