(...) Sie sehen, auch die SPD-Bundestagsabgeordneten versuchen durch gezieltes „Lobbying“ bei den Kolleginnen und Kollegen in Brüssel Einfluss zu nehmen – und das ganz im Sinne eines guten Datenschutzes in Europa. (...)
(...) 12a GG ist somit keine Verletzung von Art. 3 GG, sondern vielmehr eine Sonderregelung, die gleichrangig neben dem Gleichberechtigungsgrundsatz steht und darauf beruht, dass die Wehrgesetzgebung weitgehend dem Einflussbereich von Art. 3 GG entzogen ist. (...)
(...) Wir Sozialdemokraten sagen aber: Familie ist da wo Kinder sind und Familien wollen wir fördern. Deshalb diskutieren wir die Reform des Ehegattensplittings wohlwissend, dass diese Reform verfassungskonform sein muss. Im Kern heißt das, das Schutzgebot des Artikels 6 Absatz 1 Grundgesetz zu wahren, aber auch dem Gleichberechtigungsgebot in Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz Rechnung zu tragen. (...)
(...) Ich finde es überhaupt nicht sinnvoll, die bewährte Wasserversorgung in öffentlicher Hand der EU-Konzessionsrichtlinie zu unterwerfen. Für diesen Bereich brauchen wir keine Ausschreibungspflichten. (...)
(...) Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung mit den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen von Anfang Januar insgesamt ab. Selbst die beiden kleinen Änderungen zu Gunsten der Arbeitnehmer (Abweichung durch Betriebsvereinbarung nur "nach oben" sowie Zulässigkeit der Einwilligung im Arbeitsverhältnis nur bei wenigen Ausnahmen) können nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Gesetzentwurf in der aktuellen Fassung das Recht der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung beschneidet. (...)
(...) 12a Grundgesetz ausdrücklich geregelt, dass der Gesetzgeber diese Möglichkeit hat. Der Gesetzgeber könnte die Wehrpflicht also wieder aufleben lassen. Poltische Bestrebungen in diese Richtung gibt es allerdings derzeit nicht. (...)