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Brigitte Zypries
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Frage von Erika K. •

Frage an Brigitte Zypries von Erika K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zypris,

ich beziehe mich auf Ausschussdrucksache 17(4)636 – Beschäftigtendatenschutzgesetz.
Ist es richtig:
1. Dass mit § 32 Abs. 1 Satz 2 Arbeitgebern das Recht eingeräumt würde, nach laufenden Ermittlungsverfahren zu fragen?
Nach Rechtsprechung ist z. Zt. nur die Frage nach Vorstrafen zulässig.
2. Dass mit § 32 Abs. 6 Satz 2 Arbeitgebern das Recht eingeräumt würde, öffentlich zugängliche Daten über Beschäftigte zu erheben; zugleich die bisher nach § 33 Abs. 1 BDSG für derartige Datenerhebungen bestehende Informationspflicht entfallen soll?
Warum sollen Arbeitnehmer im Verhältnis zu Arbeitgebern damit schlechter gestellt werden als andere Betroffene?
3. Dass durch § 32 Abs. 2 Satz 1 ausdrücklich die Frage nach einer Behinderung zulässig sein und nur die Frage nach einer Schwerbehinderung durch § 32 Abs. 3 ausgeschlossen sein soll?
Im Ergebnis würde eine Diskriminierung behinderter Menschen möglich werden; zudem fehlt es beim Begriff „Behinderung“ im Unterschied zu der nach SGB IX festgestellten „Schwerbehinderung“ an präzisen Maßstäben.
4. Dass durch § 32c Abs. 2 Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt würde, für die Planung von Versetzungen Persönlichkeitsprofile der Beschäftigten zu erstellen? Was wäre dies anders als Vorratsdatenspeicherung auf betrieblicher Ebene?
5. Dass durch § 32c Abs. 3 Nr. 2 Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt würde, ärztliche Untersuchungen durchführen zu können, wenn eine Versetzung geplant ist? Wäre dies nicht die Lizenz für Arbeitgeber, eine Beförderung vom Gesundheitszustand abhängig zu machen?
6. Dass durch § 32d Abs. 3 Arbeitgebern eine Lizenz zur Kontrolle erteilt würde, wenn künftig anlasslose Screenings von E-Mails und Internetzugriffen durchgeführt werden können, um zu prüfen, ob es Straftaten aus dem Bereich der Untreue, Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit gegeben hat?Damit würden Maßnahmen legalisiert, die in der Vergangenheit als Datenschutzskandale galten (z.B. bei der Bahn).

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Krapp,

vielen Dank für Ihr Engagement gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung und die Änderungsanträge der Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP zum Beschäftigtendatenschutzgesetz.

Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung mit den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen von Anfang Januar insgesamt ab. Selbst die beiden kleinen Änderungen zu Gunsten der Arbeitnehmer (Abweichung durch Betriebsvereinbarung nur "nach oben" sowie Zulässigkeit der Einwilligung im Arbeitsverhältnis nur bei wenigen Ausnahmen) können nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Gesetzentwurf in der aktuellen Fassung das Recht der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung beschneidet.

Ich stimme grundsätzlich auch mit Ihnen überein, was die Bewertung der einzelnen – neuen – Regelungen betrifft. Es gibt darüber hinaus allerdings noch viele weitere Gründe, warum wir den Gesetzentwurf insgesamt ablehnen. Sie können sie in der beigefügten Aufstellung nachlesen.

Der Gesetzentwurf ist letzte Woche wieder von der Tagesordnung abgesetzt worden - das ist ein erstes Ergebnis des großen Protestes, an dem sie sich beteiligt haben! Jede Email, jeder Brief, jeder sonstige Protest hatte Anteil an diesem Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries