Frage an Brigitte Zypries von Heinz S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Zypries,
in Ihre Antwort an Frau Haverkamp vom 05.07.08 schreiben Sie:
"Den Eindruck, dass das alte Altersphasenmodell jetzt in der gerichtlichen Praxis gleichwohl wieder auflebt, kann ich so nicht teilen.... ausdrücklich vor, dass sich der Umfang der zu erwartenden Erwerbstätigkeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes nach den Umständen des Einzelfalls richtet. "
Wie erklären Sie sich dann, dass auch nach einer Beschwerde der Beschluss vom Amtsgericht Neustadt nicht abgeholfen wird, es gibt einen einzigen Grund nämlich Zitat:
" Gründe
In Anbetracht des Alters der Kinder ist die Antraggegnerin derzeit und bis auf weiteres nicht verpflichtet mehr als halbschichtig zu arbeiten
***
Richter am Amtsgericht Neustadt
"
Wo sehen Sie bitte hier die Einzellfallbetrachtung, meine Kinder sind 12,5 (Ganztagesschule) und 14.
Jetzt werden Sie wieder betonen, dass gerichtliche Entscheidungen nicht kommentiert werden und sie sich die Umsetzung ganz genau ansehen, seit jetzt bereits 8 Monaten?
Wo bleibt die höhere Eigenverantwortung, wo die Einzellfallgerechtigkeit?
Ich bin erstmals mit der Justiz konfrontiert und massloss entsetzt.
Kann ich vielleicht noch die 15% Mehrwertsteuer bezahlen, statt den 19%, weil wir halt noch ein paar Jahre warten müssen, bis sich ein neues Gesetz etabliert? Der Vergleich hinkt nur deshalb etwas, weil sie es versäumt haben eine klare Gesetzeslage zu schaffen und nun die Freiheit der Richter in den Vordergrund stellen, die auch einfach ein neue Gesetz komplett ignorieren können??
Wohin kann ich mich wenden, wenn das OLG Celle dies bestätigt, dann habe ich das Recht auf meiner Seite, bekomme es nur leider nicht, weil ja die Richter so frei sind und das OLG entscheidet ja, ob eine Revision zuässig ist, also keine Chance??
Kann ich hier den Bundespräsidenten anschreiben, eine Petitionsausschuss??
Mfg Heinz Suelmann
Sehr geehrter Herr Suelmann,
ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich in konkreten Einzelfällen laufende Verfahren oder Entscheidungen unabhängiger Gerichte nicht kommentiere - so auch in diesem Fall. Grundsätzlich steht es Ihnen frei, eine Petition einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries