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Antwort von Bettina Hagedorn
SPD
• 27.06.2023

Fakt ist aber auch: ein Vorruheständler in einem Minijobverhältnis hätte die 300 Euro Energiepauschale vom Arbeitgeber mit dem Septembergehalt (ausnahmsweise auch mit dem Oktobergehalt) ausgezahlt bekommen können, denn diese Regelung galt unabhängig davon, wieviel (oder wie wenig) jemand verdient.

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Antwort von Bettina Hagedorn
SPD
• 26.06.2023

Damit derartige „Mängel in Zukunft nicht wiederholt“ werden, sollten Sie Ihre Rentenversicherung persönlich darauf aufmerksam machen, dass solche Formulierungen eher Verwirrung auslösen, denn schließlich leben Institutionen auch vom Feedback der Bürgerinnen und Bürger, damit sich Verwaltungsstrukturen nachhaltig verbessern.

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