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Bettina Hagedorn
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Frage von Jutta G. •

Und wo wird die Energiepauschale eingetragen, wenn der Rentner sie beim 450 Euro Job bekommt?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Energiepreispauschale vom 25. Juni, die ich Ihnen gerne beantworte.

Für die Eintragung der Energiepreispauschale gibt es keinen gesonderten Bereich im Formular für die Steuererklärung. Aus Ihrer Frage lese ich heraus, dass der Rentner in Ihrem Fall die Energiepreispauschale von seinem Arbeitgeber des Minijobs erhalten hat. Falls dies so ist, müsste der Arbeitgeber eine Lohnsteueranmeldung für den Rentner beim zuständigen Finanzamt abgegeben haben und dem Finanzamt die Auszahlung der Energiepreispauschale mitgeteilt haben. Daher ist in diesem Fall keine Eintragung der Energiepreispauschale in der Steuererklärung nötig. Zur Klärung weiterer Detailfragen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.  

Es ist aber grundsätzlich so, dass in jedem Fall, in dem für das Jahr 2022 eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird, das Finanzamt prüft, ob ein Anspruch auf die EPP besteht. Auch Arbeitnehmer, die ihre EPP noch nicht über den Arbeitgeber erhalten haben, bekommen sie anhand ihrer Angaben mit der Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022. Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich.

In seinem Fragen-Antwort-Katalog hat das Bundesfinanzministerium auf seiner Webseite unterVIII. Steuerpflicht“ folgendes zur Energiepreispauschale für Minijobber festgehalten:

„Bei Arbeitnehmern, die ausschließlich pauschal besteuerten Arbeitslohn aus einer kurzfristigen oder geringfügigen Beschäftigung oder einer Aushilfstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft erzielen und im gesamten Jahr 2022 keine weiteren anspruchsberechtigenden Einkünfte haben, gehört die EPP nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen.“

Weitere Antworten zur Energiepreispauschale erhalten Sie vom Bundesfinanzministerium unter folgendem Linkhttps://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Erklärung weiterhelfen konnte.

Ihre Bettina Hagedorn

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