(...) Zu Recht weisen Sie auf die beschlossene schrittweise Verkleinerung des Standorts Oldenburg von 730 auf 250 Dienstposten hin. Angesichts des Schrumpfens der Bundeswehrpräsenz in Schleswig-Holstein von 26.000 auf künftig nur noch 15.300 Dienstposten ist es aber bemerkenswert, dass der starke Heeresstandort Eutin in vollem Umfang erhalten bleibt, wenngleich die Schließung der nahegelegenen Schill-Kaserne in Lütjenburg und Halbierung des Standortes Plön nicht ohne Konsequenzen für die Region bleiben werden. Sorgen, dass es Pläne gibt, deswegen den besonders von der Flugabwehr frequentierten Truppenübungsplatz Putlos zu verkleinern, in Teilen zu veräußern und umzuwidmen, teile ich allerdings nicht. (...)
(...) Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht für Kinder nur dann, wenn sie bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und vom anderen Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts (§ 1612a Abs. 1 BGB) erhalten und das 12. (...)
(...) Werbeveranstaltungen von Jugendoffizieren der Bundeswehr, die der Rekrutierung dienen sollen, lehne ich selbstverständlich ab. Allerdings sehe ich durchaus einen pädagogischen Nutzen in der Beschäftigung mit dem Thema Bundeswehr. (...)
(...) Als ich 1982 in die SPD eingetreten bin, hatte ich das Ziel, in der Kommunalpolitik vor Ort etwas zu bewegen – frei nach dem Motto: nicht nur „meckern“, sondern selbst mit anpacken, um die Lebensumstände für die Menschen zu verbessern. Als 28jährige und dreifache Mutter wollte ich in meiner Heimat – der ländlichen Region am Bungsberg in Ostholstein – Verantwortung übernehmen und gerade im Hinblick auf die nächste Generation meiner Kinder als Mitglied der Gemeindevertretung aktiv die Dinge in meiner direkten Umgebung konkret zum Besseren beeinflussen. (...)
(...) Aber unabhängig von meinen Bedenken gegen die Gegenfinanzierung der Grundsicherung im Alter hoffe ich sehr, dass wir als SPD-Fraktion den vollen Regelsatz für Menschen mit Behinderungen gegen Schwarz-Gelb durchsetzen können. Aus meiner Sicht ist dieser Schritt dringend notwendig, damit die absehbare Klagewelle gegen die Regelbedarfsstufe 3 abgewendet wird und die Betroffenen einen angemessenen und diskriminierungsfreien Regelsatz erhalten - denn die Absenkung der Regelbedarfsstufe auf 80 Prozent ist nicht zu rechtfertigen. (...)
(...) Man kann trefflich darüber streiten, ob die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein ausreichend über die DIN-Norm 1986 - 30 informiert wurden. Es besteht jedenfalls die Gefahr, dass hier dubiose Geschäftemacher im Wege von Haustürgeschäften Bürger „abzocken“ wollen, indem sie die Prüfungen zu überteuerten Preisen anbieten. (...)