Frage an Bettina Hagedorn von udo G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Hagedorn,
private Aufkäufer wollen mit Krankenhäusern Profit machen, dies geht jedoch nur auf Kosten der Löhne, da andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Dies Profite kommen also nur wenigen Personen zu Gute. Bei den Verkäufen der Kommunen suchen sich die Privaten die" Sahnestücke " heraus, der defizitäre Bereich bleibt bei den Kommunen. Die Krankenversorgung ist somit dann auch nicht mehr das, was sie sein sollte.
Wie stehen Sie und Ihre Fraktion zur Privatisierung des Universitätsklinikum SH?
Welche Bereiche werden Sie privatisieren, die Vorbereitungen werden vom derzeitigen Vorstand bereits koordiniert.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Gertler
Sehr geehrter Herr Gertler,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Position zur Privatisierung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein. Kurz und knapp könnte ich sagen, dass ich - ebenso wie die SPD-Schleswig-Holstein - dagegen bin, weil die Privatisierung von öffentlichem Eigentum, das der Daseinsvorsorge dient, nur kurzfristig die öffentlichen Haushalte entlasten kann, langfristig jedoch den Beschäftigten und den Steuerzahlern in den meisten Fällen zum Nachteil gereicht. Dafür gibt es zahlreiche Negativbeispiele - in Ostholstein z.B. die Teilprivatisierung des Zweckverbandes (Abfallentsorgung) oder den Verkauf der Psychiatrie/Landeskrankenhäuser an die AMEOS-Gruppe. Auf Bundesebene bin ich mit der SPD aus diesem Grund GEGEN die Privatisierung der Bahn.
Zunächst ist festzuhalten, dass das UKSH als fester Bestandteil zweier staatlicher Hochschulen nicht privatisiert werden soll, sondern eine seiner Tochtergesellschaften, die UKSH Service GmbH. Vor fünf Jahren wurde die UKSH Service GmbH gegründet, um alle Arbeiten, die auf den medizinischen Campi in Lübeck und Kiel anfallen, nicht mehr an fremde Firmen vergeben zu müssen. Das sollte Abläufe beschleunigen und Gelder einsparen - die Axt im Haus erspart den Zimmermann.
In den letzten Wochen ist nun in der Presse zu lesen gewesen, dass der UKSH-Vorstand 49,9 % der Geschäftsanteile der Service GmbH ausgeschrieben hatte und mit der Veräußerung etwa fünf Mio. Euro einnehmen will. Für ein Herausnehmen der „Sahnestücke“ durch private Investoren, wie Sie es formulieren, während ein defizitärer Bereich beim Land verbleibe, ist die GmbH aber die falsche Rechtsform. Anders als beispielsweise in der Kommanditgesellschaft haben in einer GmbH alle Gesellschafter die gleichen Rechte und Pflichten, das Stimmrecht richtet sich nach den Geschäftsanteilen. Eine „Heuschreckenplage“ müssen wir also nicht befürchten. Dennoch ist der Verzicht auf die alleinige Entscheidungsbefugnis in der GmbH kritisch zu sehen und deshalb bin ich gegen eine (Teil-)Privatisierung des UKSH oder einer seiner Tochtergesellschaften. Lassen Sie mich sagen, wieso:
Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein ist seit Jahrzehnten in der medizinischen Forschung in Deutschland etabliert und leistet hervorragende Arbeit bei der Behandlung von Patienten, die in vielen Fällen aus dem gesamten Bundesgebiet anreisen, weil sie die benötigte Expertise nur in Kiel oder Lübeck finden. Das UKSH ist der größte Arbeitgeber im Land, der größte Träger der medizinischen Versorgung in Norddeutschland und das zweitgrößte Universitätsklinikum in ganz Deutschland. Als solches bildet es das Fundament der Medizinerausbildung und auch des Gesundheitsstandortes Schleswig-Holstein und ich bin der Meinung, dass es in öffentlicher Trägerschaft zu bleiben hat. Wirtschaftliche Defizite des UKSH müssen vom Land - direkt oder über die Ausfinanzierung der Hochschulen - aufgefangen werden und nicht durch Veräußerung des Eigentums an private Investoren. Einem Schritt der Privatisierung folgt immer der Wunsch nach Gewinnmaximierung im Betrieb, was nicht nur Nachteile für die Beschäftigten, sondern oftmals auch für die regionale Wirtschaftskette bewirkt.
Wo soll das Geld herkommen? Wie im SPD-Regierungsprogramm nachzulesen ist, wollen wir bis 2015 mindestens 7 % des BIP für Bildung und 3 % für Forschung und Entwicklung jährlich ausgeben. Die dafür erforderlichen zusätzlichen Mittel wollen wir mit einem „Bildungssoli“ erwirtschaften: Wer als Paar mehr als 250.000 € (Alleinverdiener: 125.000 €) zu versteuern hat, zahlt 2 % mehr Steuern, das gibt geschätzte drei Mrd. € mehr Finanzierungsmöglichkeiten für Bildung und Forschung. Durch eine solche Einkommenssteuererhöhung - die von Bundestag UND Bundesrat beschlossen werden muss - , würde nicht nur die Finanzkraft des Bundes im Hinblick auf die Forschungsausgaben gestärkt, sondern der „Löwenanteil“ würde den Länder- und Kommunalhaushalte zu Gute kommen. Auf Landesebene haben wir dann vor, nach der (erfolgreichen) Wahl einen Innovationsfonds einzurichten sowie die Tariferhöhungen auszugleichen. Der festen Überzeugung, dass Privatisierung nicht die Lösung für öffentliche Probleme, sondern eine Gefahr für die Beschäftigten ist, wollen wir mit diesen Mitteln einer finanziellen Schräglage des Hochschulsektors und des angeschlossenen UKSH entgegentreten.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn