
(...) Ergänzt wird diese - seit 1949 bewährte - Form der Demokratie in Hamburg durch die Möglichkeit der Volksgesetzgebung, für die die Zustimmungs- und Beteiligungsanforderungen von der Hamburgischen Bürgerschaft einstimmig festgelegt wurden. Daraus ergibt sich die Legitimation für unser Handeln. (...)