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Bernd Reinert
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Frage von Theo B. •

Frage an Bernd Reinert von Theo B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Reinert!

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mir ist durchaus bekannt, dass bei zukünftigen Volksentscheiden andere Regeln gelten sollen. Diese neuen Regeln sollen aber mit Zweidrittelmehrheit und zugleich mit der Mehrheit der Abstimmungsberechtigten, also wie von Ihnen selbst in Ihrer Antwort vom 09.06.2007 gefordert, vom Volk abgestimmt werden. Im Mopo-Artikel, auf den ich mich in meiner Frage vom 12.04.2007 bezogen hatte, war eindeutig von Ihrem Bezug auf den aktuellen Entscheid, also den Entscheid mit der Mehrheit der Abstimmungsberechtigten die Rede. Welche Art der inhaltliche Verkürzung genau stattgefunden haben soll, ist somit schleierhaft. Unverständlich ist ebenfalls Ihr Argument mit den Kosten (die Kosten einer vom Wahltag in 2008 getrennten Abstimmung sind höher). Auch nicht das Argument der angeblichen Minderheit, die über eine Verfassungsänderung entschiede. - Ist nicht das Gegenteil der Fall? Besteht nicht die fundamentale Fragestellung darin, ob das Volk mit Zweidrittelmehrheit und ZUGLEICH der Mehrheit der Abstimmungsberechtigten über eine neue Regelung abstimmt? Das kann nur aus politisch-taktischen Gründen mit der Frage vermischen, ob bei der neuen Regelung die Zweidrittelmehrheit und zugleich ein geringerer Prozentsatz der Abstimmungsberechtigten erforderlich ist (ebenfalls eine hohe Hürde wegen Mehrfachquorum). Anders herum: Wenn Sie beim Wahlrecht ähnlich argumentierten, müssten Sie unverzüglich das Wahlrecht in nie dagewesener Form ändern. Obwohl Ihre Argumentation dies nahelegt, möchte ich nicht unterstellen, dass Sie ein Vertreter der Wahlpflicht sind. Die mir und vielen Bürgern unverständliche Argumentation legt jedoch eine ganz andere Frage nahe: Worum geht es hier Ihrer Fraktion WIRKLICH ? Die zeitliche Trennung der Abstimmung über die Verbindlichkeit von Volksentscheiden belegt ja, gelinde gesagt, nicht gerade ein Bestreben, verfassungsändernde Mehrheiten im Volk zusammenzubekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Theo Brodhag

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Brodhag,

eigentlich habe ich meiner Antwort vom 09.06.07 nichts hinzuzufügen: bei dem (voraussichtlich im Oktober) anstehenden Volksentscheid geht es primär um die Frage, ob die Hamburgische Verfassung zukünftig durch eine Minderheit der Abstimmungsberechtigten geändert werden darf, und deswegen halte ich es für richtig, dass diese Frage getrennt von einer Wahl abgestimmt wird, auch wenn dies Kosten verursacht.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reinert