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Bernd Reinert
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Frage von Susanne B. •

Frage an Bernd Reinert von Susanne B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sie stellen dar, daß durch Volksabstimmungen Minderheiten Verfassungsänderungen in Hamburg durchbringen könnten; deshalb möchten Sie in dieser so ungemein wichtigen Frage eine von den Bürgerschaftswahlen abgekoppelte Abstimmung. Ich kann diese Argumentation nicht recht nachvollziehen: Die CDU erhielt 2004 mit 32 % nicht mal ein Drittel der Stimmen aller Wahlberechtigten, wie kann man denn da von einer Mehrheit reden? Und was legitimiert Sie moralisch, Verfassungsänderungen durchzuführen, aber andererseits im Falle von Volksabstimmungen genau das als Befürchtung zu äußern, was Sie die ganze Zeit selber durchziehen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Blum,

bitte entschuldigen Sie die sehr späte Antwort - Ihre Mail ist mir schlicht "durchgerutscht".

Die Bundesrepublik Deutschland und alle 16 Bundesländer sind parlamentarische Demokratien, d.h. dass das Volk Vertreter wählt, die für die Dauer der Wahlperiode als Parlamentarier Entscheidungen treffen, z.B. Gesetze beschließen, den Bürgermeister wählen, die Regierung kontrollieren.
Ergänzt wird diese - seit 1949 bewährte - Form der Demokratie in Hamburg durch die Möglichkeit der Volksgesetzgebung, für die die Zustimmungs- und Beteiligungsanforderungen von der Hamburgischen Bürgerschaft einstimmig festgelegt wurden. Daraus ergibt sich die Legitimation für unser Handeln.

Übrigens: die CDU hat gegenwärtig 63 von 121 Bürgerschaftsabgeordneten, also keine verfassungsändernde Mehrheit.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reinert