Frage von Christian R. • 11.10.2005
Antwort von Bernd Reinert CDU • 15.10.2005
Sehr geehrter Herr Rave,
Sehr geehrter Herr Rave,
Sehr geehrter Herr Rave,
Sehr geehrter Herr Reth,
Sehr geehrter Herr Hensch,
Sehr geehrter Herr Hensch,
Sehr geehrter Herr Strebel,
die Dauer eines Parteiausschlussverfahrens richtet sich ggf. nach der Zahl der Instanzen, die von einem der Beteiligten angerufen werden - hier kann man keine Antwort in Monaten oder anderen Zeiträumen geben.