Frage an Bernd Reinert von Martin H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Reinert!
Darf ich Sie aus einer Pressemitteilung der CDU-Bürgerschaftsfraktion vom 13. Juni 2004 zum neuen, per Volksentscheid eingeführten Wahlrecht zitieren: "[...] Damit hat der Wähler eine Entscheidung getroffen, die wir respektieren werden. [...]" *
Derweil macht sich Ihre Partei an heiklen Details des neuen Wahlrechtes zu schaffen:
- Faktische Abschaffung der Einflußnahme auf die Landeslisten durch hohe Stimm-Hürden zur Änderung der Reihenfolge der Listenplätze.
- Trennung der Wahl zu den Bezirksversammlungen von der Europawahl.
- Abschaffung der Wahlkreise auf Bezirksebene.
1) Was wollen Sie damit bezwecken?
2) Warum setzen Sie sich zum wiederholten Male (Stichwort: LBK) über einen souveränen Entscheid der WählerInnen hinweg?
Der letzten Frage sind Sie übrigens auch bei Schalthoff auf Hamburg 1 am gestrigen Abend elegant ausgewichen. Warum?
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Hensch
*PDF-file der Pressemitteilung: http://www.mehr-demokratie-hamburg.de/files//bilder//Pressemitteilung_Reinert_Wahlrecht.pdf
Sehr geehrter Herr Hensch,
Änderungen an diesem Wahlrecht sind schon aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten, und dies habe ich auch schon vor dem Volksentscheid gesagt: die Verlängerung der laufenden Wahlperiode der Bezirksversammlungen um 16 Monate bis 2009 ist ein Verstoß gegen elementare demokratische Prinzipien: Herrschaft wird auf Zeit vergeben, und wenn die Zeit vorbei ist, muss neu gewählt werden. Jeder Wähler wusste im Februar 2004, dass er die Bezirksversammlung für maximal vier Jahre wählt. Das kann man nicht nachträglich ändern, und schon deshalb muss man die sachfremde Kopplung an die Europawahlen wieder aufheben.
Die Veränderung der Listenreihenfolge durch die Wähler bleibt auch nach unserem Änderungsvorschlag erhalten und wird eben nicht faktisch abgeschafft. Wenn viele Wähler der Meinung sind, dass die Listenreihenfolge "ihrer" Partei nicht akzeptabel ist, so werden sie durch Kumulieren die von ihnen bevorzugten Kandidaten ins Parlament hineinwählen können, aber welchen Sinn soll es machen, dass kleine oder kleinste Wählergruppen die Zusammensetzung einer Fraktion bestimmen, wie es das jetzige Gesetz vorsieht?
Weitere Argumente finden Sie unter www.cdu-hamburg.de .
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Reinert