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Frage von Martin H. •

Frage an Bernd Reinert von Martin H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geerhter Herr Reinert!
Ihr Argument bzgl. der Bezirks-Wahlen im Jahre 2009 stimmt selbstverständlich. Als die Initiative den Gesetzesvorschlag per Bürgerbegehren und anschließend per Volksbegehren eingebracht hat, konnte noch niemand damit rechnen, daß sich Schill und Beust kurz darauf derart die Blöße geben werden. Da muß natürlich eine Ausnahmeregelung für die kommende Bezirks-Wahl her, aber nicht die entgültige Entkopplung von später folgenden Europawahlen.
Dann frag ich als Physiker mal bißchen logischer:
1) Was ist an dieser Kopplung sachfremd (so schreiben Sie es in Ihrer Antwort)?
2) Bitte nennen Sie die Anzahl der "vielen Wähler", die sich für eine Änderung der Listenreihenfolge aussprechen müssen, damit sich etwas ändert, und erläutern Sie, warum diese Zahl größer als 1 ist.
Mit freundlichen Grüßen und in der Hoffnung auf eine logisch nachvollziehbare Antwort und keine Floskeln verbleibt
Martin Hensch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hensch,

hoffentlich logisch nachvollziehbar und floskelfrei das Folgende: auch ich weiß, dass die Terminplanung der Initiative die vorgezogene Bürgerschaftswahl nicht sehen konnte, sonst hätte es problemlos gepasst mit dem Übergang auf die Kopplung BV-/EP-Wahl. Für sachfremd halte ich die Kopplung aber nach wie vor: warum soll eine Hamburger Kommunalwahl zusammen mit Europawahlen durchgeführt werden? Bei der Kopplung Bürgerschaft/Bezirksversammlung geht es klar um Fragen vor Ort, und das passt einfach besser zusammen. Zudem ist bei den Bürgerschaftswahlen die Wahlbeteiligung erfahrungsgemäß höher, worin auch eine höhere Legitimation der gewählten Einrichtung gesehen werden kann.

Zur zweiten Frage: hier dachte ich, Sie würden meinem Hinweis auf www.cdu-hamburg.de (Folien III.3. bis V.3.) nachgehen und sich dort die Darstellung einschließlich der Beispielrechnung ansehen, aber dann hier die Kurzfassung: ein Kandidat wird dann "nach oben" gewählt, wenn er mehr Stimmen erreicht als für einen der sich aus der Listenstimme ergebenden Zahl der Sitze erforderlich. Dort ist auch erläutert, dass bei der gegenwärtigen Regelung kleine Gruppen (im Extremfall ein einzelner Wähler) einen unverhältnismäßig starken Einfluss auf die Zusammensetzung der Fraktion nehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reinert