
(...) Juli 2010 entschieden, dass die bisherige gesetzliche Regelung der elterlichen Sorge von Vater und Mutter, die bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Nach dem bisherigen Recht stand der Mutter in diesen Fällen das alleinige Sorgerecht zu. Eine gemeinsame Sorge konnte der Vater nur erreichen, wenn die Mutter dem zustimmte. (...)