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Frage von Bernd R. •

Frage an Beate Merk von Bernd R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Justizministerin,

recht vielen Dank für Ihre Antwort vom 13.10.10 hier (1).

Ich verstehe Sie vor dem Hintergrund Ihrer Antworten auch auf die Fragen von Herrn Meißner von der Gruppe Justizkontrolle / Scientologyabwehr Deutschland (2) so, daß Sie der Auffassung nicht entgegentreten, es könnten hier gravierende Straftaten von Amtspersonen im Raum stehen (nämlich annehmbare Verletzungen von Privatgeheimnisssen durch einen Familienrichter sowie Strafvereitelung im Amt zugunsten dieses Richters, aber zum Nachteil der Rechtssicherheit sowie der betroffenen Familie).

Sie sehen sich durch diese Dinge aber bislang noch nicht veranlaßt, als annehmbar oberste Dienstherrin der beiden Amtspersonen tätig werden.

Sehe ich das richtig?

Verpflichtet Sie tatsächlich nichts - keine Rechtsnorm, kein Eid - zur persönlichen Aktivität?

Desweiteren möchte ich wissen, weshalb Sie der Auffassung sind, durch meine hier gestellten Fragen zu dem Inhalt bzw. der Bedeutung des bemerkenswerten Satzes des öffentlich beeidigten Sachverständigen und Diplompsychologen Salzgeber (GWG- Chef, der nach meinem Verständnis die Richter und Anwälte 2003 ("Familie, Partnerschaft und Recht", S.559) zur gemeinsamen Umgehung der Zivil- Prozeß- Ordnung aufrief) NICHT veranlaßt sind, zu antworten, sich ebenso NICHT veranlaßt sehen, auf die doch gestellte Frage zu der vorsichtig Salzgeber - kritischen Auffassung des MdL Streibl von der Fraktion der FW.

Ich möchte Sie hiermit allerhöflichst um die Freundlichkeit bitten, auf alle Fragen doch noch einzugehen oder aber mitzuteilen, was der Grund Ihrer fortdauernden Verschlossenheit wäre.

Mit freundlichen Grüßen.

Bernd Rieder

1) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193--f266257.html#q266257
2) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193--f263591.html#q263591

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Rieder,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 12. November 2010.

Wie ich in meiner Antwort vom 13. Oktober 2010 ausgeführt habe, sehe ich keinen Anlass, die von Ihnen zitierten Aussagen zu kommentieren.
Soweit Sie Ihre Auffassung darlegen, dass Straftaten von Amtspersonen vorlägen und ich diesbezüglich tätig werden solle, kann ich nur nochmals darauf hinweisen, dass für die Entgegennahme von Strafanzeigen und zur Durchführung von Ermittlungen gemäß § 158 Abs. 1 der Strafprozessordnung die Beamten und Behörden des Polizeidienstes sowie die Staatsanwaltschaften zuständig sind. Sofern Sie daher der Auffassung sind, dass Straftaten begangen wurden, steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an eine der genannten Stellen zu wenden. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass auch die Strafverfolgungsbehörden nur tätig werden können, wenn sich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für strafbare Handlungen ergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL