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Beate Merk
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Frage von Michael N. •

Frage an Beate Merk von Michael N. bezüglich Recht

Grüß Gott Frau Dr. Merk,

in der heutigen Ausgabe Nr. 256 des Münchner Merkurs auf Seite 16 lese ich zum Thema "Google soll Strafe zahlen":
Zitat: >> Die Justizminister der Länder, darunter Beate Merk (CSU) für Bayern, sind sich einig, dass das Bundesdatenschutzgesetz "zeitnah" geändert werden soll. Demnach hätte Google die gesetzliche Pflicht Personen und amtliche Auto-Kennzeichen beziehungsweise auf Wunsch auch Gebäude unkenntlich zu machen.<<

Auf folgender Seite ( http://www.geodaten.bayern.de/BayernViewer2.0/index.cgi ) habe ich entdecken müssen, dass von jedemann mein Hab und Gut, genauer gesagt mein Grundstück mit dem darauf befindlichen Bepflanzungen und abgestellter KFZ einsehbar ist. Es ist sogar auf dieser Seite möglich, Wegstrecken und Flächen sich berechnen zu lassen!

Auf der Seite https://geoportal.bayern.de/geodatenonline/anwendungen/bayernviewer-plus gibt es darüber hinaus sogar noch "Digitale Orthophotos (DOP) - 20cm-Auflösung", also noch detailreichere Photos!

Soll nun bei der geplanten Gesetzesänderung gleiches Recht für alle gelten? Hat dann auch die Organisation, die oben genannte Bilder veröffentlichen und verkaufen, ebenso die gesetzliche Pflicht, auf Wunsch Gebäude unkenntlich zu machen?

Meine Anfrage bei Ihrer Kollegin Frau Ilse Aigner, wie man Einspruch bei oben genannter Organisation einlegen könne, damit diese Bilder verpixelt werden, blieb bis dato unbeantwortet!

Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen schon mal recht herzlich im voraus.

Freundliche Grüße

Michael Nausch

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Nausch,

für Ihre Anfrage zum Datenschutz bei der Veröffentlichung von georeferenzierten Daten danke ich Ihnen.

Datenschutz ist ein Querschnittsthema, das nicht nur die Innenminister, sondern auch die Justiz- und Verbraucherschutzminister beschäftigt. Allerdings liegt die Federführung für den Datenschutz bei den Innenministerien, so dass ich auf Ihre Anfrage in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern sowie unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, das für die Vermessungsverwaltung zuständig ist, antworte.

Der vom Münchner Merkur aufgegriffene Beschluss der Justizministerkonferenz erwähnt den Datendienst Google Street View lediglich beispielhaft. Die Forderung der Justizministerkonferenz nach Widerspruchsrechten, Anonymisierungspflichten, Anzeigepflichten und Bußgeldtatbeständen bei Verstößen gilt für alle Unternehmen und Stellen, die geschäftsmäßig auf Grundlage großräumig erfasster georeferenzierter Daten Bildaufnahmen von Gebäuden und Straßenansichten im Internet veröffentlichen wollen.

Die Länder haben hierzu bereits am 7. Juli 2010 einen Gesetzentwurf beschlossen, der allerdings vom Bundestag bislang nicht behandelt wurde. Anknüpfungspunkt der im Gesetzentwurf vorgesehenen Schutzrechte sind personenbezogene Daten, d.h. Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Daher sind z.B. Gesichter und auch Kfz-Kennzeichen, da sich aus ihnen auf den Fahrzeughalter schließen lässt, nach dem Gesetzentwurf unkenntlich zu machen, nicht dagegen bloße Objekte wie die von Ihnen angesprochene alleinige Abbildung eines Fahrzeugs. Auch soll gegen eine Veröffentlichung sonstiger personenbezogener Daten ein Widerspruchsrecht bestehen, wobei im Einzelfall zu prüfen ist, ob die in Frage stehende Gebäudeaufnahme personenbezogene Daten enthält.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ist zwar anbie-terneutral gefasst, jedoch tritt das Bundesdatenschutzgesetz hinter spezialgesetzlichen Regelungen zum Datenschutz zurück. Außerdem gelten die vorgeschlagenen Vorschriften grundsätzlich nur für nichtöffentliche Stellen. Für öffentliche Stellen gelten sie nur, wenn diese als öffentlichrechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen.

Für die Angebote der Vermessungsverwaltungen, die insoweit öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, bestehen im Landesrecht besondere Regelungen, die denjenigen des Bundesdatenschutzgesetzes vorgehen.

Die Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen durch die Vermessungsverwaltung in Bayern erfolgt auf Grundlage des Bayerischen Vermessungs- und Katastergesetzes sowie des Bayerischen Geodateninfrastrukturgesetzes. Nach diesen Gesetzen hat die Bayerische Vermessungsverwaltung die Aufgabe, das Landesgebiet aufzunehmen und Luftbildinformationssysteme vorzuhalten. Der Gesetzgeber verfolgt dabei das Ziel, dass die Luftbilder von Wirtschaft und Gesellschaft genutzt werden, und misst diesem Anliegen ein hohes öffentliches Interesse bei. Das für die Vermessungsverwaltung zuständige Bayerische Staatsministerium der Finanzen teilte mir mit, dass Luftbilder für eine Vielzahl von Anwendungen unverzichtbar sind, z.B. bei Naturschutz- und Umweltangelegenheiten, bei der Waldschadenskartierung, der inneren Sicherheit und in der Landwirtschaft, aber auch für Planungsbüros, Energieversorgungsunternehmen und Versicherungen. Außerdem sind nach Auskunft des Staatsministeriums der Finanzen auf den von Ihnen angesprochenen Luftbildaufnahmen der Bayerischen Vermessungsverwaltung weder Personen identifizierbar (etwa durch die Abbildung eines Gesichtes) noch Kfz-Kennzeichen erkennbar. Dies liege zum einen darin begründet, dass die Bay-erische Vermessessungsverwaltung nur Senkrechtaufnahmen (Orthofotos) und gerade keine Ansichten von Häuserfassaden oder Schrägansichten anbiete. Zum anderen seien die Aufnahmen der Bayerischen Vermessungsverwaltung erheblich weniger auflösend als diejenigen, die etwa bei dem Dienst „Google Street View“ im Internet einsehbar sind.

Sollten Sie der Auffassung sein, dass mit den Luftbildaufnahmen dennoch personenbezogene Daten über Sie veröffentlicht werden und durch die Veröffentlichung schutzwürdige Interessen beeinträchtigt werden, können Sie die Veröffentlichung von einzelnen Bildaufnahmen durch die Bayerische Vermessungsverwaltung auf Grundlage der genannten Vorschriften überprüfen lassen. Sie können sich hierzu unmittelbar an die Bayerische Vermessungsverwaltung ( http://www.vermessung.bayern.de/impressum.html ) oder an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz ( http://www.datenschutz-bayern.de/ ) wenden.

Ich erlaube mir, den Staatsministerien des Innern und der Finanzen Abdrucke dieses Schreibens zu übersenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL
Staatsministerin