Frage an Beate Merk von Günter M. bezüglich Familie
Grüß Gott Frau Dr. Merk,
laut Aussage der Bundesjustizministerin vom 23. Januar 2011 ( Neujahrsempfang DEG ) sei die FDP für das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt...
Dieses sei jedoch mit dem Koalitionspartner der CDU / CSU nicht möglich. Daher müsste Sie eine Kompromiss eingehen.
Der so aussieht: "Der nichteheliche Vater kann das gemeinsame Sorgerecht beantragen....
die Mutter hätte ein 8 wöchige Einspruchsfrist"...
Nach Ihrem Vorschlag, soll die gemeinsame Sorge weiterhin nur durch eine gemeinsame Sorgeerklärung entstehen. Stimmt die Mutter nicht zu, soll das Gericht entscheiden...
Ich bin der Meinung, dass dann die nichtehelichen Väter und ihre Kinder weiter hin diskriminiert werden. Bzw. nichteheliche Väter müssen dann weiterhin unser Vaterland im Ausland / Straßbourg verklagen, um Ihr Recht bzw. ihre Pflicht gegen über ihren Kindern einzuklagen....
Außer dem steht im Grundgesetz:
Artikel 3 "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"
Artikel 6 (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Väter
(5) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
und im BGB II § 1684 steht:
Ein Kind hat ein Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen; der Elternteil ist sogar zum Umgang berechtigt bzw. verpflichtet.
Im BGB II § 1685 steht:
Ein Kind hat ein Recht auf Umgang mit den Großeltern, ....
Denn was kann ein Kind dafür ob es in der Ehe außer der Ehe oder neben bei entstanden ist?
Wie sehen Sie dass?
Denn ich bin der Meinung: "Kinder brauchen zu einer gesunden Entwicklung beide Elternteile & Großeltern. Erst RECHT nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern"...
Sie als Justizministerin und ehemalige Familienrechtsanwälte sollten die eigenen Gesetze die vom Verfassungsgericht und vom EMRK richt auslegen können.......
Emanzipation hat auch was mit Gerechtigkeit zu tun..
mfg
Günter Mühlbauer
TRENNUNGSELTERN-Initiative
Sehr geehrter Herr Mühlbauer,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. Februar 2011 und für Ihre Anregungen zur künftigen Neuregelung des Sorgerechts von nicht miteinander verheirateten Eltern.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21. Juli 2010 entschieden, dass die bisherige gesetzliche Regelung der elterlichen Sorge von Vater und Mutter, die bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Nach dem bisherigen Recht stand der Mutter in diesen Fällen das alleinige Sorgerecht zu. Eine gemeinsame Sorge konnte der Vater nur erreichen, wenn die Mutter dem zustimmte. Weigerte die Mutter sich, hatte der Vater keine Möglichkeit, diese Weigerung gerichtlich überprüfen zu lassen.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass der Vater nicht generell von der Sorge für sein Kind ausgeschlossen werden darf, wenn die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmt. Vielmehr muss der Vater von einem Gericht prüfen lassen können, ob die Weigerung der Mutter dem Kindeswohl entspricht oder ob er an der elterlichen Sorge zu beteiligen ist bzw. ihm sogar die alleinige Sorge für das Kind zu übertragen ist.
Der Bundesgesetzgeber muss nun eine gesetzliche Neuregelung formulieren. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt uns bisher nicht vor. Das Bundesministerium der Justiz hat mitgeteilt, zurzeit würden unterschiedliche Lösungsmodelle geprüft.
Im Zentrum aller Überlegungen muss das Kindeswohl stehen. Darauf bezieht sich maßgeblich der Schutzauftrag des Staates, der aus Artikel 6 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes abgeleitet wird. Weder Gesetzgeber noch Familiengerichte noch Jugendämter dürfen Entscheidungen treffen, die bewusst gegen das Wohl des Kindes verstoßen. Bei der Frage, was dem Kindeswohl entspricht, wird für die gesetzliche Neuregelung auch eine Rolle spielen, ob und wie sich die Bindung zwischen Vater und Kind entwickelt hat.
Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich an der weiteren Diskussion zu diesem Thema konstruktiv beteiligen werde. Dabei werde ich mich für eine Lösung einsetzen, die dem Kindeswohl entspricht und sich an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientiert.
Dr. Beate Merk, MdL