(...) Wenn Sie eine Überprüfung der Sachbehandlung in Ihrem konkreten Fall wünschen, können Sie sich direkt an den Herrn Generalstaatsanwalt in Nürnberg wenden, der für die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften seines Bezirks zuständig ist. Hinsichtlich des von Ihnen angesprochenen Falles des Herrn Mollath vermag ich Ihre Einschätzung nicht zu teilen: Herr Mollath wurde aufgrund eines rechtskräftigen Urteils in der forensischen Psychiatrie untergebracht, weil er zur Überzeugung des sachverständig beratenem Gerichts schwere Straftaten begangen hat sowie an einer psychischen Störung leidet und deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Sofern Sie sich zu diesem Thema näher informieren möchten, lade ich Sie ein, die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu besuchen, auf der sich weitere Informationen und Dokumente zum Fall Mollath befinden ( http://www.justiz.bayern.de/ministerium/ ). (...)