Frage an Beate Merk von Guido L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Merk,
in Ergänzung zu den Fragen von Herrn Oden (18.11.12) habe ich weitere Fragen im "Fall Mollath". Damit die Öffentlichkeit die Hintergründe versteht, bitte ich Sie, sich zunächst folgenden Beitrag von REPORT MAINZ (ARD) vom 13.12.2011 anzuschaun: http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/310120_report-mainz/9026480_der-fall-mollath
Offensichtlich entsprachen Gustl Mollaths Behauptungen, dass die HypoVereinsbank, bei der seine Ex-Frau beschäftigt war und in großem Stil Schwarzgeld-Transfers (Geldwäsche) von deren Kunden in die Schweiz tätigte, der Wahrheit. Die Hypo räumt nach internen Prüfungen Herrn Mollaths Behauptungen mittlerweile auch ein.
Im am 13.11.12 ausgestrahlten Beitrag von REPORT MAINZ wurden Sie zu diesem Fall interviewt. Sie behaupteten, dass Herr Mollath nach wie vor gefährlich sei. Ausserdem behaupteten Sie, dass der interne Bericht der Hypo Herrn Mollaths Behauptungen nicht bestätigen würde, siehe http://www.main-netz.de/nachrichten/regionalenachrichten/bayern/art11994,2361557 (Minute 3:00 und 6:20).
Meine Fragen:
- Warum ist Herr Mollath Ihrer Meinung nach gefährlich (etwa, weil er Steuerhinterzieher kennt, die Sie persönlich kennen und möglicherweise schützen wollen)?
- Warum leugen Sie nach wie vor, dass Herr Mollath ganz offensichtlich die Wahrheit gesagt hatte?
- Können Sie nachvollziehen, dass ich als in Bayern lebender Bürger mittlerweile daran zweifle, ob die bayerische Justiz, namentlich das Landgericht Nürnberg, nach rechtsstaatlichen Prinzipien urteilt?
In Anbetracht des m.E himmelschreienden Fehlurteils der Nürnberger Richter sowie Ihrer offensichtlichen Ignoranz und Arroganz im "Fall Mollath":
- Können Sie nachvollziehen, dass zumindest ich Angst vor einer solchen Justizministerin habe und meinen bescheidenen Beitrag dazu leisten werde, dass die CSU bei den kommenden Landtagswahlen abgewählt wird?
- Sitzt da vielleicht der/die Falsche in der Geschlossenen Anstalt?
M f G
Guido Langenstück
Sehr geehrter Herr Langenstück,
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die Unterbringung von Herrn Mollath in der Psychiatrie angeordnet, da er nach den gerichtlichen Feststellungen eine gefährliche Körperverletzung zum Nachteil seiner Frau begangen, wie auch bei mehreren Personen die Autoreifen in einer Art und Weise zerstochen hatte, dass die Luft erst langsam daraus entwich. Das Landgericht hielt Herrn Mollath für gefährlich, da von ihm aufgrund seiner psychischen Erkrankung weitere vergleichbare Taten zu befürchten seien.
Die Frage, ob von Herrn Mollath weiterhin eine Gefahr ausgehe, wurde seither mehrfach durch Gerichte überprüft. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass Gerichte sowohl im erwähnten Urteil als auch in Fortdauerentscheidungen bei der Beurteilung der Gefährlichkeit des Herrn Mollath feststellten, dass es gerade nicht darauf ankomme, ob die von ihm angesprochenen Schwarzgeldverschiebungen tatsächlich stattgefunden hätten.
Gerichte entscheiden in Deutschland unabhängig. Ihre Urteile entziehen sich jeder Einflussnahme von außen, auch meiner.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL