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Frage von Sven K. •

Frage an Beate Merk von Sven K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

auch ich habe den Bericht von Report Mainz über den Fall Gustl Mollath gesehen und daraufhin alle zur Verfügung stehenden Unterlagen und Berichterstattungen gelesen. Als Bürger, der sich für die Vorgänge in unserem Staat interessiert, stellen sich mir dabei folgende Fragen, die ich gerne von Ihnen beantwortet hätte:

1. Wenn es sich in dem Fall Gustl Mollath tatsächlich um eine aus Ihrer Sicht richtige und nach geltendem Recht durchgeführte Unterbringung in einer Psychiatrie handelt, warum nutzen Sie nicht einfach die Gelegenheit und lassen den Fall noch einmal komplett von tatsächlich und nachweisbar unabhängigen Gutachtern, Richtern, Psychologen und Staatsanwälten, die übergeordnet für den Bund oder in anderen Bundesländern tätig sind, aufrollen? Dieses wäre Ihnen sicherlich zuträglich als das Verteilen von Pressemitteilungen in Gerichtssälen kurz nach Verkündung der Urteilsbegründung. Es geht hier nicht um die gesetzliche Grundlage einer Aufarbeitung, das öffentliche Interesse an diesem Fall ist sicher Grund genug einen Weg dafür zu finden.
2. Können Sie versichern und übernehmen Sie die Verantwortung dafür, das im genannten Fall Gustl Mollath alle Beteiligten Richter, Gutachter, Staatsanwälte etc. ohne Weisung von dritter Seite unabhängig und frei von jeder Befangenheit entschieden, geurteilt und begutachtet haben und sich alle Beteiligten an gültige Verfahrensregeln und bzgl. der Prüfungen von Sachverhalten gehalten haben? Ein einfaches „Ja“ oder „Nein“ würde ich als Antwort einem juristischen aber letztlich nichtssagenden Ausweichwortschwall vorziehen.
3. Teilen Sie meine Ansicht das es, wie im vorliegenden Fall, bei dem 4 Gutachter dem Beschuldigten einen „Wahn“ bescheinigen und 3 Gutachter diesem die psychische Gesundheit bescheinigen, dem Ergebnis eines Münzwurfes entspricht ob und wie man psychiatrisch untergebracht wird? Bezweifeln Sie die Kompetenz der 3 positiv Urteilenden?

MfG
Sven Köster

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Köster,

zu Ihren aufgeworfenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Wie Sie sicherlich den Medien entnehmen konnten, habe ich die gesetzlich zuständige Staatsanwaltschaft Regensburg gebeten, aufgrund der zwischenzeitlich bekannt gewordenen Vorwürfe einen Wiederaufnahmeantrag beim zuständigen Gericht vorzubereiten. Das Gericht wird dann in richterlicher Unabhängigkeit entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme vorliegen.

Seitens des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wurden abgesehen von der aktuellen Bitte auf Wiederaufnahme im Verfahren keine Weisungen erteilt. Das Gericht ist gemäß Artikel 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Artikel 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Aus diesem Grund ist mir die von Ihnen gewünschte Prüfung und Bewertung des gerichtlichen Verfahrens auf etwaige Verfahrensfehler hin verwehrt.

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass dem zur Prüfung der Fortdauer der Unterbringung berufenen Gericht alle Gutachten, d. h. auch das Betreuungsgutachten sowie ein Privatgutachten vorlagen und auch berücksichtigt wurden. Das Gericht, das sich durch die Sachverständige beraten ließ, traf die Entscheidung über die Unterbringung bzw. deren Fortdauer in richterlicher Unabhängigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL