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Frage von Reinhard Z. •

Frage an Beate Merk von Reinhard Z. bezüglich Recht

Ehrenwerte Frau Dr. Merk,

der Fall "Gustl Mollath" beherrscht aktuell die Medien und den bayerischen Landtag. (1)

Für mich stellt sich nun die Frage: Ist dies ein Einzelfall oder werden in Bayern gezielt Strafanzeigen, wenn sie von CSU-unliebsamen Zeitgenossen gestellt werden, nicht bearbeitet bzw. verschleppt?

In meinem konkreten Fall bedeutet dies, dass ich 2008 Strafanzeige wegen Betruges gegen den Vorstandsvorsitzenden einer Genossenschaftsbank gestellt habe. Ohne sichtbare Ermittlungstätigkeit wurde diese Strafeinzeige mit einer fadenscheinigen Begründung binnen einer Woche eingestellt.
Durch einen unabhängigen Kreditsachverständigen (2) wurde im Jahr 2012 ein sog. Kreditgutachten erstellt, welches auf mehr als 1200 Seiten den Beweis erbringt, dass meine Strafanzeige aus 2008 durchaus berechtigt war, denn die betreffende Bank hat uns um mehr als 340.000,-- EURO geschädigt.
Doch auch diese Tatsache war für die betreffende Staatsanwaltschaft noch immer kein Grund Ermittlungen aufzunehmen. Stattdessen macht sie Ermittlungen vom Ausgang eines Zivilprozesses abhängig (!), der pikanterweise vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth stattfindet.
Hier wird es nun richtig abenteuerlich, denn die zuständige Richterin fühlt sich nach 11 Monaten intensiven anwaltlichen Schriftverkehrs und einer Stunde mündlicher Verhandlung einfach nicht zuständig.
Dabei wäre es ein Leichtes gewesen binnen weniger Sekunden die Zuständigkeit zu klären, wenn man unseren anwaltl. Ausführungen schon keinen Glauben schenkt..

Ein kurzer Blick ins Impressum der besagten Genossenschaftsbank hätte genügt!

So aber entsteht durchaus der Eindruck, dass die bayerische Justiz mit allen Mitteln, die meiner Meinung eines Rechtsstaates unwürdig sind, versucht eigene Verfehlungen zu legalisieren.

Oder sehen Sie das anders?

MfG
R. Zwanziger

1) http://www.sueddeutsche.de/bayern/justizministerin-im-fall-mollath-unter-druck-dem-job-nicht-gewachsen-1.1522294

(2) http://www.rainerhaertl.de/

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Zwanziger,

Sie wenden sich in Ihrer Anfrage u.a. gegen den Ablauf eines gerichtliches Verfahrens. Dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist es als Organ der Justizverwaltung wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit verwehrt, gerichtliche Verfahren zu überprüfen oder gerichtliche Entscheidungen abzuändern, aufzuheben oder auch nur zu bewerten. Die Gerichte sind nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Art. 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Aus diesem Grund ist mir eine Stellungnahme zu diesem Punkt Ihrer Anfrage nicht möglich.

Soweit Sie sich gegen die Sachbehandlung der Staatsanwaltschaft wenden, verweise ich auf § 154 d der Strafprozessordnung. Danach kann eine Staatsanwaltschaft grundsätzlich ein Ermittlungsverfahren bis zur Klärung einer zivilrechtlichen Vorfrage durch die Zivilgerichte einstellen.

Wenn Sie eine Überprüfung der Sachbehandlung in Ihrem konkreten Fall wünschen, können Sie sich direkt an den Herrn Generalstaatsanwalt in Nürnberg wenden, der für die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften seines Bezirks zuständig ist. Hinsichtlich des von Ihnen angesprochenen Falles des Herrn Mollath vermag ich Ihre Einschätzung nicht zu teilen: Herr Mollath wurde aufgrund eines rechtskräftigen Urteils in der forensischen Psychiatrie untergebracht, weil er zur Überzeugung des sachverständig beratenem Gerichts schwere Straftaten begangen hat sowie an einer psychischen Störung leidet und deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Sofern Sie sich zu diesem Thema näher informieren möchten, lade ich Sie ein, die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu besuchen, auf der sich weitere Informationen und Dokumente zum Fall Mollath befinden ( http://www.justiz.bayern.de/ministerium/ ).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL