
Jeder kann sich nach Artikel 17 des Grundgesetzes schriftlich mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag wenden.
Photothek Media Lab
Jeder kann sich nach Artikel 17 des Grundgesetzes schriftlich mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag wenden.
Die Strompreisbremse für zeitvariable Tarife von 28 Cent/Kilowattstunde findet ab dem 1. August 2023 Anwendung
Die Strompreisbremse für zeitvariable Tarife von 28 Cent/Kilowattstunde findet ab dem 1. August 2023 Anwendung
Die Strompreisbremse für zeitvariable Tarife von 28 Cent/Kilowattstunde findet ab dem 1. August 2023 bis zum Auslaufen der Preisbremsen Anwendung und gilt somit nicht rückwirkend
Die Strompreisbremse für zeitvariable Tarife von 28 Cent/Kilowattstunde findet ab dem 1. August 2023 bis zum Auslaufen der Preisbremsen Anwendung und gilt somit nicht rückwirkend
Für Nutzerinnen und Nutzer von Nieder- oder Nachtstromtarifen haben wir am 23. Juni 2023 im Deutschen Bundestag mit dem Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsengesetzes einen niedrigen Referenzpreis eingeführt.