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Bärbel Kofler
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Frage von Thomas F. •

Sehr geehrte Frau Kofler, ich finde es absolut nicht gerecht, dass die Veränderung für Nachtspeicherheizung nicht rückwirkend gelten. Welche Einspruchsmöglichkeiten gibt es? VG Thomas F.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Jeder kann sich nach Artikel 17 des Grundgesetzes schriftlich mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag wenden. Zuständig dafür ist der Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät.

Nähere Informationen hierzu finden Sie hier:

https://epetitionen.bundestag.de/

Auch eine formlose Beschwerde ist postalische möglich unter:

Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Platz der Republik 1 11011 Berlin

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bärbel Kofler

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